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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werkvertrag und Flächentarifvertrag

N
NoPain
Jan 2018 bearbeitet

Da seit geraumer Zeit die Fragen bezüglich Werkverträge zunehmen, habe ich auch mal eine Frage zum Thema Werkverträge, nämlich in Punkto des Themas hier im Forum, "Arbeitsplatzsicherung".

Die Gründe für Werkverträge dürfte ja allen bekannt sein und auch was ein Werkvertrag ist, Kostensparen, insbesondere Personalkosten. Mal angenommen es existiert ein großer Spediteur. Dieser Spediteur hat mit einigen anderen Spediteuren einen Flächentarifvertrag abgeschlossen um Lohndumping in diesem Bereich auszuschließen, sagen wir mal für das Bundesland Bayern und der Stundenlohn liegt bei 15 Euro Untergrenze. Nun lagert der Spediteur ein Teil der Arbeiten, die üblicherweise der einzelne Spediteur und seine Kraftfahrer erledigen, z.B. das Ein- und Ausladen der "Fracht" und das Sichern der Ladung an einem Werkvertragsnehmer aus.

Dieser Werkvertragnehmer bezahlt seinen Leuten nun aber nur 8 Euro die Stunde. Müsste der Werkvertragnehmer seinen Leuten nicht eigentlich auch die 15 Euro die Stunde bezahlen?

Ich meine ja, würde aber auch mal Eure Meinung dazu hören.

2.424015

Community-Antworten (15)

K
Kölner

08.04.2012 um 13:42 Uhr

@NoPain So was ähnliches lief mal im Fernsehen mit der DHL und eine RA war der festen Überzeugung, dass auch die Bezahlung des Flächentarifs zu gelten habe.

Je nachdem wie ich den Werkvertrag aber gestalte (und dann auch lieber als Dienstvertrag und mit einem eigenen TV), würde ich wetten, auch einen anderen (niedrigeren) Stundenlohn zahlen zu können ohne mit dem Flächentarif in Konflikt zu kommen.

BTW: Auch müssten diejenigen gefunden werden, die sich mit dem Werkvertragnehmer streiten wollen erst einmal gefunden werden...

N
NoPain

08.04.2012 um 13:49 Uhr

@Kölner,

also wäre es primär klärungsbedürftig welcher TV in einer solchen Konstellation gilt?

Streiten, naja, ich denke auf der einen Seite dürften die Speditionsarbeitnehmer und auf der anderen Seite die Werkvertragsarbeitnehmer streitfähig sein. Die Speditionsarbeitnehmer wird daran gelegen sein den Werkvertrag als unsinnig und die Fortführung als wirtschaftlich ungeeignet hinzustellen - natürlich dabei auch deshalb wegen jeden Furz Druck beim AG machen und Enscheidungen im Sinne des AG abzulehnen - und die Werkvertragsarbeitnehmer natürlich wegen der fast Verdoppelung ihrer Gehälter.

G
gironimo

08.04.2012 um 14:29 Uhr

Ich denke auch - es kommt hier auf die "geschickte" Gestaltung an, was geht und was nicht.

Ganz allgemein bin ich der Meinung, dass hier die Politik völlig versagt (aber das ist ja von vielen so gewollt) und man nur hoffen kann, dass die Justiz irgendwann mal so richtig aufwacht. Aber ich befürchte, da können wir noch am ehesten auf die EU hoffen - und das kann dauern.

N
NoPain

08.04.2012 um 14:39 Uhr

Ok, gestalten wir die Unterschiede auch noch etwas anders. Der Lokale, also deutschlandweite, Verkehr wird per Werkvertrag ausgelagert, der internationale Verkehr - Export - bleibt im Besitz des Sperditeurs. Der Werkvertragnehmer hat einen anderen TV, kommt auch aus einem anderen Bundesland meinetwegen noch, welcher gilt hier?

Hier dürfte die Lage wohl eindeutig sein, denn ich denke mal das ein Flächentarifvertrag, der allgemeinverbindlich erklärt wurde, mehr wiegt als ein einzelnen Haustarifvertrag?

K
Kölner

08.04.2012 um 14:41 Uhr

@NoPain Ob moralisch ein HTV mehr wiegt als ein FlächenTV ist völlig unerheblich im Sinne des TVG: Beides sind TVs und damit gültig!

N
NoPain

08.04.2012 um 15:23 Uhr

@Kölner,

und welchen Sinn hat dann ein Flächentarifvertrag? Dann kann man sich den doch auch sparen wenn ein "Dritter" mit seinem TV den "Frieden" stören kann? Ich muss zugeben mich im TVG nicht auszukennen, ich war auch noch nie in einer TK aber hier stimmt doch dann irgendetwas nicht oder?

K
Kölner

08.04.2012 um 15:30 Uhr

@NoPain Fraglich wäre allenfalls OB die Gewerkschaft, die eine Flächen-TV abgeschlossen hat, sich noch mal um einen H-TV sorgen würde...aber selbst hier gibt es tausende Beispiele dafür, dass die Gewerkschaften auch dieses Spiel mitmachen. Einen TV zu haben ist eben besser als keinen zu haben...

R
rainerw

08.04.2012 um 15:32 Uhr

NoPain Ist zwar nix was zu einer Lösung führt, aber vielleicht ein intressanter Artikel für Dich. http://www.mein-herz-schlaegt-links.de/index.php?option=com_content&view=article&id=3282:mehr-spass-ohne-tarif&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=50

N
NoPain

08.04.2012 um 16:24 Uhr

@Kölner,

Ok, den Vorwurf an die Gewerkschaften kann man vielleicht gelten lassen, wenn bekannt ist das es in dem oder dem Bundesland für die oder die Branche einen Flächentarifvertrag gibt und dann in diesem Bundesland, genau in dieser Branche einen Haustarifvertrag abgeschlossen würde der im guten zweistelligen Prozentbereich billigere Stundenlöhne erlaubt. Aber eine Gewerkschaft kann doch nichts dafür wenn es in Bayern einen Flächentarifvertrag für Branche X gibt und der Werkvertragnehmer aus Schleswig-Holstein kommt.

btw: Ich dachte immer wenn ein Flächentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde, das dieser für alle Firmen gilt die in diesem Bundesland in dieser Branche tätig werden will?

@rainerw

Der Link ist wirklich sehr interessant, danke!

Das alles hätte z.B. schon vor Jahren, als die Linke im Bundestag den Mindestlohn zur Abstimmung stellte und die SPD (!), die zu dieser selben Zeit selber mit allem was laufen und krauchen konnte für den Mindestlohn warb aber mit der CDU koalierte, den Antrag der Linken damals ablehnte und ausschließlich aus diesem Grund der flächendeckende Mindestlohn nicht kam, denn die Linke und die Grünen stimmten diesen Antrag zu, nur die SPD, die sich als links bezeichnet aber in Wirklichkeit der Genosse der Bosse ist, lehnte den flächendeckenden Mindestlohn ab! Nach der Agenda 2010 habe ich die SPD nicht mehr gewählt war allerdings dann wieder nahe die SPD zu wählen, nachdem sie aber den Antrag der Linken zum flächendeckenden Mindestlohn auch noch abgelehnt hat, obwohl sie ja den Mindestlohn will, ist die SPD für mich nie wieder wählbar, denn sie hat die Glaubwürdigkeit bei mir 100%ig verloren!

Die Wisag ist mir im Zusammenahng mit Lohndumping und einigen strafrechtlich relevanten Aktionen gegen ihre Arbeitnehmer schon mehrfach in den letzten 2 oder 3 Jahren sehr negativ aufgefallen. Auch in Berlin versucht sie ihre AN durch Gesetzesdehnungen und Ausbeutungen an die kurze Leihne zu nehmen. Die Wisag hat z.B. auch Leiharbeitsfirmen gegründet um in einem Unternehmen, welches sie vor Jahren aufgekauft hat, Stammbeschäftigung zu verhindern. Soweit mir bekannt ist wird dort jeder Stammbeschäftigte der geht durch die hauseigene Leihfirma ersetzt und befristet eingestellte in diesem Unternehmen werden nicht übernommen, sondern in diese Leihfirma überführt - natürlich alles freiwillig - und machen ihre Arbeit genauso wie vorher auch. Seit letztem Jahr geht die Wisag in Berlin auch dazu über, in diesem gekauften Unternehmen große und kleine Bereiche durch billige Werkverträge auszugliedern, was hunderte Stammarbeitsplätze kostete. Nach meinem Wissen sollen in diesem Unternehmen in Berlin bis zu 500 (!) Leiharbeiter eingesetzt werden, die Stammbelegschaft ist etwa 1500 man stark. Wisag war wohl vor Jahren mal ein relativ guter Arbeitgeber, heute kann ich diesen Arbeitgeber ganz sicher nicht mehr empfehlen!

Gut zu Wissen ist auch das Netto und Kaufland über Werkverträge prekäre Arbeitsplätze schaffen und Stammbeschäftigung dadurch verhindern, dort werde ich ganz sicher nicht mehr einkaufen gehen! Mal sehen wie lange es dauert bis wir ein zweites "Schlecker" haben!

M
Moralin

08.04.2012 um 16:39 Uhr

Gut zu Wissen ist auch das Netto und Kaufland über Werkverträge prekäre Arbeitsplätze schaffen und Stammbeschäftigung dadurch verhindern, dort werde ich ganz sicher nicht mehr einkaufen gehen! Mal sehen wie lange es dauert bis wir ein zweites "Schlecker" haben! Antwort 9 Erstellt am 08.04.2012 um 14:24 Uhr von NoPain 192901

Du siehst diese Arbeitnehmer also lieber arbeitslos?

N
NoPain

08.04.2012 um 16:44 Uhr

@Moralin,

nein, ich sehe diese AN als Prekärbeschäftigte, die am Ende des Monats vermutlich noch zu den Ämtern rennen müssen um sich und / oder ihre Familien über die Runden zu bringen! Solche Unternehmer machen mit an Sicherheitgrenzender Wahrscheinlichkeit mehrere Million pro Jahr Gewinn, gönnen denen, die das alles aber tatsächlich erwirtschaften, nicht den Dreck unter den Nägeln, PFUI!

M
Moralin

08.04.2012 um 16:57 Uhr

@Moralin Du bist anmaßend. Antwort 12 Erstellt am 08.04.2012 um 14:44 Uhr von Kölner

Weil ich Fragen stelle, statt zu deuteln?

N
NoPain

08.04.2012 um 17:27 Uhr

@Moralin,

Fragen stellen darf jeder aber Fragen stellt man um Unwissenheit zu beseitigen und nicht um Euphemismus zu verbreiten! Es wäre das Selbe wenn jemand auf die Aussage:

"Ich finde es beschämend das in Syrien die Bevölkerung durch den Staat durch Schusswaffen umgebracht werden."

die Frage kommen würde:

"Wäre es Dir lieber sie würden aufgehängt werden?"

Zurück zum Thema:

Im TVG steht unter § 5:

"§ 5 Allgemeinverbindlichkeit

(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn

  1. die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 vom Hundert der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und

  2. die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Von den Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 kann abgesehen werden, wenn die Allgemeinverbindlicherklärung zur Behebung eines sozialen Notstands erforderlich erscheint."

Im Wiki steht dazu folgendes:

"Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle sonst nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden. Somit hat ein Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag beschrieben wird, Anspruch auf dessen Leistungen, auch wenn er nicht Gewerkschaftsmitglied, und/oder der Arbeitgeber nicht Mitglied im tarifaushandelnden Arbeitgeberverband ist.

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisation der Arbeitgeber und der Spitzenorganisation der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 von Hundert der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint.

Rechtsgrundlage für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit ist § 5 Tarifvertragsgesetz. Das Verfahren wird durch den Antrag einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft oder Arbeitgebervereinigung) eingeleitet.

Die Allgemeinverbindlicherklärung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Ein Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge[1] kann auch im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgerufen werden. Die Allgemeinverbindlichkeit endet, wenn der Tarifvertrag gekündigt wird oder außer Kraft tritt oder wenn die Allgemeinverbindlichkeit aufgehoben wird."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinverbindlicherklärung

Also gilt doch für alle im Geltungsbereich des TV gültigen Bereich dieser TV, auch nicht tarifgebundenen AG müssen sich daran halten. Was aber nun letztendlich gilt wenn ein AG noch einen anderen TV hat konnte ich nirgends finden. Da diese TV vom Staat als allgemeinverbindlich erklärt werden, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein HTV höher bewertet würde als der allgemeinverbindliche TV. Da müssen doch schon Streitigkeiten über Arbeitsgerichte stattgefunden haben?

M
Moralin

08.04.2012 um 17:49 Uhr

Huuuuuuuuu,

Der Euphemismus bezeichnet Wörter oder Formulierungen, die einen Sachverhalt beschönigend, verhüllend oder verschleiernd darstellen. Euphemistische Begriffe können wegen ihres verharmlosenden Charakters auch einen sarkastischen Unterton haben. (Wikipedia)

Damit es nächste Mal besser funktioniert hier ein paar Beispiele:

Vorstoß in den rückwärtigen Sektor - Rückzug Stirn bis zum Nacken - Halbglatze kognitiv herausgefordert - dumm an die Wand stellen - erschießen freigesetzt - entlassen

N
NoPain

08.04.2012 um 18:04 Uhr

@Moralin,

Lass mal, stimmt schon! Prekärbeschäftigte sind schlimmer dranne als Arbeitslose und Du verschönst das auch noch. Vermutlich hast Du einen guten oder garkeinen Job, andernfalls würdest Du anders über diese Art der Beschäftigung denken. Arbeitslose müssen nicht jeden Monat aufs neue nach 160 oder 180 Stunden Arbeit im Monat noch stundenlang beim Arbeitsamt betteln ob sie nicht für ihre Kinder den Schulranzen bekommen können, sie bekommen ihn einfach und gut ist.

Ein Prekärbeschäftigter muss sich erst einmal "nakig" machen und alles haarklein belegen, was er denn mit den 750 Euro, die er verdient hat, gemacht hat und, überspitzt, seine Hosentaschen nach aussen krempeln ehe er den Schulranzen von der Arge bekommt!

Die beiden die an prekärer Beschäftigung als einzige profitieren ist der Staat - weniger Hartz4 Zahlungen - und der Unternehmer - mehr Gewinne die er verschleudern kann - der Dumme ist der AN, der zwischen diesen beiden Stühlen sitzt, denn beide Seiten wollen ihm nicht helfen!

Und wenn Du es besser findest Menschen lieber in prekärer Beschäftigung zu setzen als sie Arbeitslos zu sehen, dann ist das eben blanker Euphemismus, da das Eine, nämlich prekäre Beschäftigung, als etwas gutes deklariert wird, was es aber in Wirklichkeit nicht ist!

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