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Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld Anspruch nach Krankheit?

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klaus.leisten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei mir im Betrieb ist ein Mitarbeiter wg. eines Herzinfaktes seit dem 08.03.08 krank,er beginnt nun am 15.10.08 eine stufenweise Wiedereingliederung die am 23.11.08 abgeschlossen seien wird. Heute kam er mit folgenden Fragen zu mir wobei ich erstmal eine entgültige Antwort schuldig bleiben musste.

1.Bekommt er volles Weihnachtsgeld für 2008? 2.Er hat noch seine vollen 30 Tage Urlaub,hat er darauf Anspruch sowie auch auf das Urlaubsgeld?

Danke im vorraus! Grüsse Klaus

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Community-Antworten (6)

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Konrad

02.10.2008 um 17:48 Uhr

Hallo Klaus da es gesetzlich kein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld fest geschrieben ist, kann diese Regelung vermutlich in einem gültigen Tarifvertrag nachzulesen sein oder evtl im Arbeitsvertrag. Bitte da nachschauen wie es geregelt ist.

Der Urlaubsanspruch volle 30 Tage für 2008 ist sicherlich noch gültig, zumindest kann ich keine Abgeltung erkennen.

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klaus.leisten

02.10.2008 um 19:28 Uhr

Hallo Konrad, der gültige Tarifvertrag sieht 30 Tage Urlaub mit 50% Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit 70% vor. Somit müsste das also ja sicher seien?! Desweiteren finde ich aber : "Der Urlaub erlischt am 31.03. des nachfolgenden Jahres,es sei denn ,dass er erfolglos geltend gemacht wurde". Ich kann mit diesem Satz gar nichts anfangen. Er kann ihn bis zum 31.03.09 nehmen oder nicht? Ich verstehe es ab "es sei denn......." nicht.

K
Konrad

02.10.2008 um 21:55 Uhr

Hallo Klaus wenn im Tarifvertrag es so geschrieben ist erhält man das Urlaubs-und Weihnachtsgeld. Aber bitte nachlesen weil ja keine Entlohnung sondern Krankengeld vermutlich bezahlt wurde. Der Urlaub aus 2008 kann bis 31.03. 09 genommen werden. "Erfolglos geltend gemacht" heißt: der MA wollte im März 09 Urlaub nehmen, kann aber aus betrieblichen Gründen nicht nehmen, dann verlängert sich die Frist und verfällt nicht.

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Peanuts

03.10.2008 um 12:45 Uhr

"Der Urlaubsanspruch volle 30 Tage für 2008 ist sicherlich noch gültig, zumindest kann ich keine Abgeltung erkennen."

Urlaub kann und darf nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden. Wäre in diesem Fall folglich NICHT möglich.

"Er hat noch seine vollen 30 Tage Urlaub,hat er darauf Anspruch..."

Ja! Der Urlaubsanspruch ent- und besteht unabhängig von Zeiten einer AU, ist also nicht an die aktive Tätigkeit eines ANs gekoppelt. Aktuell steht dazu eine EUGH Entscheidung aus, dass Urlaub, der in einem Kalenderjahr krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte, auch nicht zum 31.3. des Folgejahres verfallen kann, falls die AU über diesen Zeitpunkt hinaus besteht.

"sowie auch auf das Urlaubsgeld? "

Im TV nachlesen, ob und welche Ausschlussklauseln beinhaltet sind. Kann mir aber nicht vorstellen, dass der Anspruch verfallen ist.

K
klaus.leisten

05.10.2008 um 10:55 Uhr

Hallo,erstmal herzlichen Dank an Konrad und peanuts!!

Die Sache mit dem Weihnachtsgeld scheint für mich nun sicher geklärt zu seien,der Anspruch auf den Urlaub auch.

Einzig habe ich nun folgende Fragen zum Urlaubsgeld:

TV: "Das Urlaubsentgeld ist aus dem Durchschnittsbruttoverdienst der letzten 3 Monate vor Urlaubsantritt zu errechnen.Bei der Errechnung des Durchschnittsverdienstes bleiben ausser Ansatz das tarifl. Urlaubsgeld,Gratifikationen.....,ZAHLUNGEN IM KRANKHEITSFALLE,die nicht aufgrund des Entgeldfortzahlungsgesetzes erfolgen und dergleichen. Der Bruttoverdienst des Abrechnungszeitraumes wird durch die Zahl der tarifl. regelmäßigen Arbeitsstd. geteilt,Arbeitsstd.,die aufgrund von Kurzarbeit oder NICHT LOHNZAHLUNGSPFLICHTIGER KRANKHEIT AUSFALLEN,werden von der tariflichen Arbeitszeit abgezogen. Der so ermittelte Stundenverdienst wird mit der Zahl der tarifl. regelmäßigen Arbeitsstd. mulipliziert,die durch den Urlaub ausfallen."

Heisst das nun das er den Urlaub bekommt aber kein Urlaubsgeld oder das es reichen würde wenn er z.Bsp. 1 Woche voll arbeiten würde und daraus der Durchschnittsverdienst ermittelt wird?

Grüsse Klaus

P
Peanuts

05.10.2008 um 16:02 Uhr

"Heisst das nun das er den Urlaub bekommt aber kein Urlaubsgeld..."

Das heißt es für mich nicht. Diese TV Regelung verhindert im Prinzip, dass ein AN z.B. aufgrund von Krankheit bzw. einer Krankengeldzahlung benachteiligt wird.

"oder das es reichen würde wenn er z.Bsp. 1 Woche voll arbeiten würde und daraus der Durchschnittsverdienst ermittelt wird?"

Das würde ich so bejahen. Im Zweifelsfall sollte aber die GW konkret Auskunft geben können.

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