Fremdarbeiten während des Bereitschaftsdienstes - Kann der AG (Direktionsrecht?) während des BD abteilungsfremde Arbeiten anordnen?
Hallo liebe Forumteilnehmer,
in unserem KH wird derzeit wie überall Personal eingespart. Nun ist der AG auf die Idee gekommen, dass während des OP-Bereitschaftsdienstes (Stufe II TVöD) die Beschäftigten eine Assistenz in der Endoskopie bei Notfällen zu leisten haben. Zusatz: Einsatz im OP hat Vorang. Hintergrund: Bis vor kurzem mußte diese Berufsgruppe die Ambulanz mitversorgen. Nun haben wir eine Notaufnahme. Dadurch sinkt die Arbeitsbelastung während des BD enorm. Eine Rückstufung (Stuife I) oder Rufbereitschaft steht im Raum. Die Beschäftigten möchten aber auf das BD-Geld nicht verzichten.
FRAGE: Kann der AG (Direktionsrecht ?) während des BD abteilungsfremde Arbeiten anordnen? Wenn nein, wie sollen wir im Sinne der AN reagieren???
Vielen Dank im Voraus Maria
Community-Antworten (1)
30.09.2008 um 01:52 Uhr
Maria Wenn während des Bereitschaftsdienstes andere Arbeiten angeordnet werden, dann dürfte es sich nicht mehr um einen Bereitschaftsdienst im Sinne des Arbeitszeitgesetzes handeln, womit sich dann auch die Möglichkeiten der verlängerten Arbeitszeiten erheblich einschränkt.
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