Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nach vielen Antworten hab ich auch mal wieder eine Frage:

Wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines Notfalles oder eines Bereitschaftsdienstes und der nachfolgenden Einhaltung der 11stündigen Ruhepause am kommenden Tag erst nach Beginn der Kernzeit erscheint, ist Ihm dann die Zeit ab Beginn der Kernzeit bis zu seinem tatsächlichen Arbeitsbeginn gutzuschreiben? Und....wo steht das??

Gruss
Br