Erstellt am 15.05.2007 um 09:24 Uhr von Der-Orion
@betriebsratten
NEIN, es ist ihm nicht gutzuschreiben. Es sei denn, Euer AG zahlt es freiwillig oder Ihr habt eine Betriebsvereinbarung über die verkürzten Ruhezeiten abgeschlossen. Danach brauchen in bestimmten Fällen die 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten werden.
Dieses ist auf Grundlage des §7 (1) ArbZG "ABWEICHENDE REGELUNGEN" durchaus möglich.
folgende BVs könnte ich Euch dazu anbieten:
BV über die Anpassung der Ruhezeit während der Rufbereitschaft
BV über die Regelung der Ruhezeiten während der Rufbereitschaft
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 15.05.2007 um 09:48 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft?
Je nachdem ist die RB nämlich keine AZ.
Erstellt am 29.05.2007 um 10:31 Uhr von betriebsratten
@Orion...die würden mich interessieren....aber wie komme ich an Deine Mailadresse bzw. Du an meine ohne die hier zu posten?