Sechs Tagewoche; nicht zur Sonntagnachtschicht gehen - ist das dann Arbeitsverweigerung obwohl laut BV Laut BV die Arbeitswoche Montagmorgen beginnt?
Laut BV beginnt die Arbeitswoche Montagmorgen und endet Samstagfrüh. Seit Wochen läßt der Chef aber die Nachtschicht Sonntagnacht beginnen. Da ich nun auch Nachtschicht machen soll, habe ich angedeutet, nicht Sonntagnacht zu beginnen. Wenn ich nun nicht zur Sonntagnachtschicht gehe, ist das denn Arbeitsverweigerung?
Community-Antworten (10)
27.09.2008 um 03:08 Uhr
@arthur Wenn das in der BV so steht scheint das normal erst mal richtig zu sein das Du Sonntags nicht zur Nachtschicht brauchst. Da ihr eine BV darüber habt gehe ich mal davon aus das ihr auch einen BR habt bei dem der AG diese sonntag nacht als freiwillige Mehrarbeit beantragen muß. Und wenn Du freiwillig keine Mehrarbeit leisten willst, kann dich auch keiner dazu zwingen. Du hast aber wohl bemerkt das ich geschrieben habe, scheindas erst mal richtig zu sein. Hier solltest du schauen was euer TV dazu sagt., denn so kann dir keiner eine 100% antwort geben. zu wenig info´s
27.09.2008 um 12:18 Uhr
Ich kann nicht erkennen, dass es hier um "freiwillige" Mehrarbeit geht. Es scheint eher so zu sein, dass der Beginn der Arbeitszeit vorverlegt wurde.
"Wenn ich nun nicht zur Sonntagnachtschicht gehe, ist das denn Arbeitsverweigerung?"
Du wirst ja nicht erst gestern erfahren haben, dass Deine Schicht Sonntag Nacht beginnen soll, oder?
Was sagt Dein Arbeitsvertrag? Kannst Du zu Nachtschichten heran gezogen werden? Was sagt Euer BR, hat er dieser Arbeitszeit womöglich zugestimmt? Um welche Uhrzeit soll die Schicht überhaupt beginnen?
27.09.2008 um 16:58 Uhr
@peanuts Wenn die Arbeitszeit vorverlegt worden wäre, müßte sie nach hinten wieder kürzer werden. Du hast aber Recht, man kann nicht erkennen ob es freiwillige Mehrarbeit ist, deshalb hatte ich ja auch geschrieben "SCHEINT DAS ERST MAL......" ´Nach diesen Info´s kann man nur annehmen
27.09.2008 um 19:21 Uhr
Es ist toll was ihr alles aus den zwei Zeilen lesen könnt! Gibt es denn einen TV? Wenn ja, erlaubt er die Öffnung für eine BV? Gibt es überhaupt (noch) einen BR oder hat er sich vielleicht vor Jahren aufgelöst und es wurde warum auch immer keiner gewählt?
Ich gehe mit Rainer konform, dass wir hier nur raten können! Um also eine solch schwerwiegende Auskunft zu geben, bräuchten wir viel mehr Infos.
27.09.2008 um 20:03 Uhr
@neskia Das was Du da alles schreibst, KANN stimmen, muss aber nicht. Nehmen wir mal an, dass die Aussagen der BV genau so stimmen... ...dann sollte man es eher mit 'peanuts' und dem Hinweis auf § 9 Abs. 2 ArbZG halten.
27.09.2008 um 21:50 Uhr
@neskia ...okay. Du verstehst es nicht.
28.09.2008 um 00:55 Uhr
@ neskia und Kölner. Jetzt mal als "außen stehender - ihr seid doch gar nciht so weit voneinander entfernt - Wir alle kennen keine Einzelheiten, und ich denke ohn e solche können wir hier nicht richtig oder super beraten. Ich sage auch in aller Deutlichkeit, dass ich euch beide für sehr sehr gut halte. Ihr geht an diese angelegenheit etwas anders ran, aber habt doch eigentlich beide das gleiche im Sinn: Ich sehe es wie du Kölner, dass die Aussage von Peanuts richtig sein kann. Neskia hat doch nur auf meinen Beitrag geantwortet. Na und meine Meinung ist, dass wir mit den zwei Zeilen eigentlich nciht wirklich antworten können. Na, zuindest nicht so, dass es eine Hilfe ist. Wenn wir was falsches sagen, geht die oder der nciht zur Arbeit und was das bedeutet, ist doch eigentlich klar. Ob Recht oder Unrecht spielt dann keine Rolle mehr - dann ist AN dem Arbeitsmarkt zugefügt worden oder wie das heißt (sorry, kann mich nicht so toll ausdrücken). Ich weiß, ich sollte hier vielleicht keine so dicke Lippe riskieren, weil auch ich bin neu in diesem Job, aber so sehe ich das. Eine Kündigungsschutzklage hat vielleicht Erfolg, aber in meinen Augen ist es wichtig, es nciht so weit kommen zu lassen, darum sagte ich, dass ich persönlich für näheree Auskünfte mehr Infos brauche.
Wißt ihr was, ihr beiden? Kölner, du kennst mich und du weißt, dass ich dich gut leiden kann und ich weiß, dass du viel Wissen hast. Du kennst dich wirklich gut besser gesagt sehr gut aus. Neskia ist aber auch eine gute - wirklich. Nehme bitte nciht nur eine Aussage, dir ein Urteil zu bilden. Sie ist wirklich nicht schlecht (sogar ziemlich gut - wohl besser als ich, was nciht schwer ist - lach) - denkt quer und versucht andere Wege zu sehen oder diese sehen zu lassen.
DJ
28.09.2008 um 02:03 Uhr
@artuhr Wieviel Uhr ist es denn , wenn ihr "Sonntagnacht" die Arbeit aufnehmt?
29.09.2008 um 14:23 Uhr
@DJ weinselig und allein ... oder was??? ist ja kaum auszuhalten dein Gesülze
29.09.2008 um 17:51 Uhr
@DJ Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, das es Kölner... -unangenehm -gar nicht recht -peinlich sein könnte, wenn du hier deine "Liebe" so öffentlich gestehst?
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