W.A.F. LogoSeminare

Sonntagsnachtschicht

S
Stoni
Jan 2018 bearbeitet

Moin Ihr Lieben, bei uns soll eine Nachtschicht eingeführt werden. So weit so gut. Allerdings möchte der AG das die Nachtschichtwoche bereits am Sonntag Abend beginnt. Und nun der Konflikt. Wir im Gremium haben das AZG derart interpretiert das die Sonntagnachtschicht dann als Sonntagsarbeit zu werten ist und die Kollegen entsprechend Zuschläge für Sonntagsarbeit erhalten. Der AG sieht das natürlich anders, da die größte Zeit der Schicht auf dem Montag liegt. Über ein paar Argumentationshilfen wäre ich dankbar. Stoni

81604

Community-Antworten (4)

W
Widder

11.07.2014 um 15:23 Uhr

Da hat euer AG recht. Bei uns ist es auch so. Die Nachtschichtwoche beginnt am Sonntag um 22°° Uhr (Prozeßbedingt) und endet Freitag um 6°° Uhr. Für den Sonntag gibt es für die 2 Stunden 22°° - 00.00 °° Uhr die Sonntagszuschläge. Die restlichen 6 Stunden werden ohne Sonntags, aber mit den normalen Nachtschichtzuschlägen bezahlt. Dies ist darin begründet, das die am Sonntag beginnende Schicht die Montagsschicht ist. Des weiteren ist dies eine Regel die durch den MTV abgesichert ist.

Probieren könnt ihr das natürlich, und eure Zustimmung von den Zuschlägen abhängig machen.

S
Stoni

11.07.2014 um 18:04 Uhr

@widder, Danke dann werden wir mal einen netten Beschluss fassen.

G
gironimo

11.07.2014 um 18:24 Uhr

Nur weil es gesetzlich möglich wäre, müsst Ihr ja der Regelung nicht zustimmen.

Wenn Ihr gute Argumente habt (Familie und Beruf oder ähnliches) bleibt Ihr beim nein. Dann kann der AG die Einigungsstelle anrufen, die einen Kompromiss finden muss. Den könnt Ihr aber vielleicht auch im Betrieb aushandeln.

Kreativität ist gefragt - nicht nur der Austausch von Rechtsvorschriften.

S
Stoni

11.07.2014 um 18:28 Uhr

@gironomo, deshalb der"nette" Beschluss, die Nachtschicht ist Erforderlich. Wir wollen für die Ollegen das Maximum herausholen. Darum wollte ich Argumentationshilfenanfragen.

Ihre Antwort