Überstundenpauschale - Muß AN eine 6 Tage Woche arbeiten weil Personal fehlt?
Hallo alle zusammen,mal wieder eine Frage: Eine Kollegin hat einen Vertrag unterschrieben mit einer sogenannten"Überstundenpauschale"Sie bekommt eine Übertarifliche Zahlung und muß dann Überstunden im Monat dafür leisten. Eigentlich hat sie eine 5 Tagewoche soll jetzt aber 6 Tagewoche arbeiten weil sie ja diese Pauschale in ihrem Vertrag stehen hat. Es ist nicht geregelt in ihrem Vertrag wieviel Stunden mehr gearbeitet werden muß. Muß sie eine 6 Tage Woche arbeiten weil Personal fehlt? Ich danke schon mal im voraus.
Community-Antworten (6)
12.06.2008 um 17:23 Uhr
Tja verschissen!
Das kommt dabei raus wenn man selber ohne zutun der Gewerkschaft oder des BR Verträge macht. Dumm gelaufen, sie muß den sie hat es ja unterschrieben.
Andernfalls kann sie ja den Vertrag auflösen!
12.06.2008 um 17:36 Uhr
Lies mal hier: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/service/checklisten/arbeitsvertrag.php oder hier:Arbeitszeitgesetz
12.06.2008 um 18:12 Uhr
@hasi Also um hier eine korrekte Antwort geben zu können fehlen ein paar Angaben. Es ist nicht immer Alles rechtens was am unter Druck des AG unterschreibt, wenn gesetzl. Regelungen oder TV nicht eingehalten werden. Um welche Branche handelt es sich den ? Da ist die Rede von übertariflichen Zulagen, gilt ein Tarifvertrag ? Wenn ja, was steht da drin, zu Mehrarbeit ? Ist die 6 Tage Woche die Regel ? Der BR hat doch bei Lage und Verteilung der wöchentl. Arbeitszeit Mitbestimmung.
12.06.2008 um 18:37 Uhr
Die Kollegin arbeitet im Einzelhandel. Es gilt der Tarifvertrag. Es wird ihr eine Überstundenpauschale im Monat bezahlt aber im Vertrag steht nicht wieviel Stunden sie dafür arbeiten muß. Es hieß damals "Im üblichen Rahmen".
13.06.2008 um 02:31 Uhr
es wäre gut wenn man den genauen Wortlaut der Klausel kennen würde. Auf den ersten Blick würde ich mal sagen die Klausel ist unwirksam. Aber das ist wirklich nur eine erste Einschätzung
13.06.2008 um 11:35 Uhr
Hallo, ich denke, dass Überstunden und 5 oder 6- Tage -Woche zwei verschiedene Sachen sind. Falls im Arbeitsvertrag eine 5- Tage -Woche vereinbart worden ist, kann der Arbeitgeber jetzt nicht sagen, dass sie am 6. Tag die vereinbarten Überstunden ableisten muss. Die 5- Tage -Woche ist für den AG auch bindend. Wenn Ü- Std. geleistet worden sind sind sie schon abgegolten. Sie kann auch an 6 Tagen zur Arbeit herangezogen werden, wenn im Berechnungszeitraum ( wahrsch. 26 Wochen) für Ausgleich gesorgt wird.
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