Erstellt am 12.06.2008 um 15:23 Uhr von Fu
Tja verschissen!
Das kommt dabei raus wenn man selber ohne zutun der Gewerkschaft oder des BR Verträge macht.
Dumm gelaufen, sie muß den sie hat es ja unterschrieben.
Andernfalls kann sie ja den Vertrag auflösen!
Erstellt am 12.06.2008 um 15:36 Uhr von Akira
Lies mal hier:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/service/checklisten/arbeitsvertrag.php
oder hier:Arbeitszeitgesetz
Erstellt am 12.06.2008 um 16:12 Uhr von Konrad
@hasi
Also um hier eine korrekte Antwort geben zu können fehlen ein paar Angaben.
Es ist nicht immer Alles rechtens was am unter Druck des AG unterschreibt, wenn gesetzl. Regelungen oder TV nicht eingehalten werden.
Um welche Branche handelt es sich den ? Da ist die Rede von übertariflichen Zulagen, gilt ein Tarifvertrag ? Wenn ja, was steht da drin, zu Mehrarbeit ?
Ist die 6 Tage Woche die Regel ? Der BR hat doch bei Lage und Verteilung der wöchentl. Arbeitszeit Mitbestimmung.
Erstellt am 12.06.2008 um 16:37 Uhr von hasi
Die Kollegin arbeitet im Einzelhandel. Es gilt der Tarifvertrag. Es wird ihr eine Überstundenpauschale im Monat bezahlt aber im Vertrag steht nicht wieviel Stunden sie dafür arbeiten muß. Es hieß damals "Im üblichen Rahmen".
Erstellt am 13.06.2008 um 00:31 Uhr von paula
es wäre gut wenn man den genauen Wortlaut der Klausel kennen würde. Auf den ersten Blick würde ich mal sagen die Klausel ist unwirksam. Aber das ist wirklich nur eine erste Einschätzung
Erstellt am 13.06.2008 um 09:35 Uhr von Rapunzel
Hallo,
ich denke, dass Überstunden und 5 oder 6- Tage -Woche zwei verschiedene Sachen sind.
Falls im Arbeitsvertrag eine 5- Tage -Woche vereinbart worden ist, kann der Arbeitgeber jetzt nicht sagen, dass sie am 6. Tag die vereinbarten Überstunden ableisten muss.
Die 5- Tage -Woche ist für den AG auch bindend. Wenn Ü- Std. geleistet worden sind sind sie schon abgegolten.
Sie kann auch an 6 Tagen zur Arbeit herangezogen werden, wenn im Berechnungszeitraum ( wahrsch. 26 Wochen) für Ausgleich gesorgt wird.