Betriebszugehörigkeit
Kann der BR eine Betriebsvereinbarung Jubiläen abschliessen in dem die Mutterschutzzeiten ,unbezahlte Krankheitszeiten(nach sechs Wochen), Weiterbildungen und Umschulungen aus der Berechnung der Betriebszugehörigkeit herausnehmen. In unserem Unternehmen wird der TVV angewandt. Meiner meinung nach dürften diese Fehlzeiten nicht aus der Berechnung der Betriebszugehörigkeit rausgerechnet werden.
Community-Antworten (6)
26.09.2008 um 13:06 Uhr
@arbeiter, kann er.... wenn ich so was auch nicht für gut heisse! Denn auch ein/eine KollegIN, der sich in Mutterschutz, in AU - egal ob innerhalb oder ausserhalb der LFZ ist, steht in der jeweiligen Firma in "Lohn und Brot!"
Das Problem ist nur, dass eine solche Betriebsvereinbarung nicht erzwingbar ist und jede Änderung immer irgendwelche Abstriche mit sich bringt, denn wie allgemein bekannt, "muss" ein AG ja sparen und das immer noch am liebsten bei den Kollegen....
26.09.2008 um 13:12 Uhr
Moin Arbeiter. Warum sollte dies nicht möglich sein? Was steht in den Arbeitsverträgen der einzelnen Mitarbeiter?Was steht im Tarifvertrag?Gesetzlich ist der AG nicht verpflichtet Gelder für langjährige Betriebszugehörigkeiten zu zahlen.Es ist keine Haupt- oder Nebenpflicht des AG.
Es liegt also jetzt an euch eine für die AN gute BV hinzubekommen.
... in unserem TV ist eine über 2 Jahre dauernde Elternzeit von der Betriebzugehörigkeit ausgeschlossen....
26.09.2008 um 13:14 Uhr
@laffo, ich hab nicht den Eindruck, dass "arbeiter" Betriebsratsmitglied ist.........
26.09.2008 um 13:19 Uhr
@laffo2 ...und ich habe nicht den Eindruck, dass Du hinsichtlich Deiner Aussage weder gesamt- noch gesellschaftspolitisch gedacht hast, sondern nur mit der AG-Brille.
26.09.2008 um 13:28 Uhr
@arbeiter Warum sollten Zeiten rausgerechnet werden, die bei Berechnungen der Betriebszugehörigkeit für andere (gesetzliche) Leistungen und Rechte berücksichtigt werden?
26.09.2008 um 13:40 Uhr
@kölle
... noch brauch ich keine Brille...& die von dir erwähnte werde ich ganz bestimmt nicht aufsetzen! & weit gucken(oder kucken?) kann ich hervorragend.
die Frage war hier für die Antwort ausschlaggebend,nix anderes.
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