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Zeitweilige Verhinderung - Elternzeit

A
August
Nov 2016 bearbeitet

Frage zu zeitweilige Verhinderung? Elternzeit gilt ja als sogenannte zeitweilige Verhinderung??? (in § 24 Abs. 22 wird als zeitweilige, Verhinderung z.B. Langzeiterkrankung, Kuraufenthalt usw. beschrieben. Wir haben nun 2 Frauen in Elternzeit (1 seit zirka 3 Jahren, nie an irgendeiner Br- Sitzung oder Tagung) teilgenommen und unserer BRV-Stv. seit 2 Jahren in Elternzeit!!??? (1 x eine Sitzung für 1 Stunde besucht).

Gilt dies auch immer noch als zeitweilige Verhinderung??? Unser Betriebsrat ist inzwischen völlig unübersichtlich mit Voll- und Ersatzmitgliedern geworden.

Danke und Grüße ERIKA

6.343011

Community-Antworten (11)

L
Lotte

25.09.2008 um 16:26 Uhr

August, so lange die Kolleginnen MA des Betriebes sind müssten sie zurücktreten, damit sie keine BRM mehr sind. Und so lange sie in Elternzeit sind haben sie weiterhin einen Verhinderungsgrund.

D
DocPille

25.09.2008 um 16:55 Uhr

Hallo,

hat sich denn die Frau die seit 3 Jahren in Elternzeit ist,2006 wieder zur Wahl aufstellen lassen? wenn nicht wäre sie doch draussen , oder??

M
Mona-Lisa

25.09.2008 um 16:59 Uhr

@DocPille, du denkst ja wieder ganz schön hinterlistig! :-)) Aber sie hat sich während der Elternzeit zur Betriebsratwahl aufstellen lassen und ist mit karacho wiedergewählt worden! Nicht wahr @August??

L
Lotte

25.09.2008 um 18:21 Uhr

Moni ;-)), vielleicht haben sie ja die Wahl vergessen? ;-))

DocPille, in der Elternzeit ist man, siehe Mona-Lisa, wählbar. Bei uns ist auch so verfahren worden und war noch bei keiner BR Sitzung.

D
DocPille

26.09.2008 um 12:01 Uhr

@Lotte

Ist mir bewußt das man in der Elternzeit wählbar ist.Ich wollte nur erfragen ob die Frau sich hat aufstellen lassen,und wiedergewählt wurde.Weil wenn nicht gehört sie jetzt nicht mehr zum Gremium.

Was wäre denn wenn sie die Wahl vergessen haben............

M
Mona-Lisa

26.09.2008 um 12:13 Uhr

@DocPille, "lach" dann bräuchte sich "August" nicht darüber den Kopf zerbrechen, wann wer wo irgendwie verhindert ist, dann hätte sein Gremium ein ganz anderes Problem, denn dann hätten sie normalerweise keinen amtierenden Betriebsrat mehr!

@Lottilein, ein Gremium mit Alzheimer? :-))

AG
Allmählich Genervt

26.09.2008 um 12:15 Uhr

"in der Elternzeit ist man, siehe Mona-Lisa, wählbar." Es hat auch niemand behauptet,das es anders ist. Was ist denn los?

D
DocPille

26.09.2008 um 14:18 Uhr

@all

wir sollten mal auf august warten,ich gehe davon aus , was mona-schatz schon geschrieben hat.

es gibt keinen BR mehr.

ist meine meinung,ich weiss das man dies aus der fragestellung nicht herauslesen kann.

L
Lotte

26.09.2008 um 14:22 Uhr

docpille, Du bist aber nicht DocPille....;-)

M
Mona-Lisa

26.09.2008 um 14:32 Uhr

@pillenverdreher, ich geb dir gleich "mona-schatz!"

D
DocPille

26.09.2008 um 14:38 Uhr

@Mona

Grins

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