Ich wurde im April wieder gewählt und bin auch in einigen Ausschüssen tätig. Im Juli werde ich in Mutterschutz gehen, danach wahrscheinlich in Elternzeit mit Teilzeitarbeit mit Telearbeitsplatz zu Hause, danach in Teilzeit im Betrieb. In circa einem Jahr möchte ich wieder regulär arbeiten und wenn es geht auch mein Amt als Betriebsrätin wieder wahrnehmen.

Muß ich zurücktreten, damit während meiner Abwesenheit die Geschäfte des Betriebsrates ungestört weiter laufen können? Gibt es die Möglichkeit, das Amt während dieser Zeit ruhen zu lassen? Welcher der beschriebenen Zeitabschnitte kann als zeitweilige Verhinderung nach §25 BetrVG angesehen werden?