Muß ich zurücktreten, damit während meiner Abwesenheit die Geschäfte des Betriebsrates ungestört weiter laufen können? Gibt es die Möglichkeit, das Amt während dieser Zeit ruhen zu lassen? Welcher der beschriebenen Zeitabschnitte kann als zeitweilige Verhinderung nach §25 BetrVG angesehen werden?
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