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Verhinderungsgrund

A
August
Jan 2018 bearbeitet

Hier kommt nochmal der August, obwohl doch bald Oktober ist???!!! Danke für Eure vielen kopfzerbrechenden Gedanken, dir ihr Euch alle wegen einer ganz einfachen Frage macht:

  1. Klar haben wir noch einen Betriebsrat
  2. Klar ist die Elternzeit-Mami noch BR-Mitglied, ist sogar STVBRV.
  3. Klar weiß ich, dass Elternzeit als "Verhinderungsgrund" dient!!. Hätten wir keinen BR mehr!!! Oder hätte die Elternzeitmami kein Mandat mehr --- würde ich dann nach einem "Verhindungsgrund" fragen?????????

Meine ganz einfache Fragestellung: Muss man bei der 3jährigen Verhinderung (Elternzeit) hin und wieder, um der "gesetzlichen Pflicht der Teilnahme an BR-Sitzungen" zu genügen, t r o t z Elternzeit, an einer BR-Sitzung teilnehmen oder noch einfacher gefragt, da ich im Fitting nichts findet, gibt es eine trotz Verhinderung die Pflicht hin und wieder in einer Sitzung zu erscheinen, um das BR-Amt aufrecht zu erhalten. MFG August

5.60802

Community-Antworten (2)

L
Lotte

26.09.2008 um 15:08 Uhr

August, einfache Antwort: Nein ;-)

A
August

26.09.2008 um 15:18 Uhr

D A N K E......... boowwwwwwwwwwww... bravo.

August

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