Verhinderungsgrund
Hier kommt nochmal der August, obwohl doch bald Oktober ist???!!! Danke für Eure vielen kopfzerbrechenden Gedanken, dir ihr Euch alle wegen einer ganz einfachen Frage macht:
- Klar haben wir noch einen Betriebsrat
- Klar ist die Elternzeit-Mami noch BR-Mitglied, ist sogar STVBRV.
- Klar weiß ich, dass Elternzeit als "Verhinderungsgrund" dient!!. Hätten wir keinen BR mehr!!! Oder hätte die Elternzeitmami kein Mandat mehr --- würde ich dann nach einem "Verhindungsgrund" fragen?????????
Meine ganz einfache Fragestellung: Muss man bei der 3jährigen Verhinderung (Elternzeit) hin und wieder, um der "gesetzlichen Pflicht der Teilnahme an BR-Sitzungen" zu genügen, t r o t z Elternzeit, an einer BR-Sitzung teilnehmen oder noch einfacher gefragt, da ich im Fitting nichts findet, gibt es eine trotz Verhinderung die Pflicht hin und wieder in einer Sitzung zu erscheinen, um das BR-Amt aufrecht zu erhalten. MFG August
Community-Antworten (2)
26.09.2008 um 15:08 Uhr
August, einfache Antwort: Nein ;-)
26.09.2008 um 15:18 Uhr
D A N K E......... boowwwwwwwwwwww... bravo.
August
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