Hier kommt nochmal der August, obwohl doch bald Oktober ist???!!!
Danke für Eure vielen kopfzerbrechenden Gedanken, dir ihr Euch alle
wegen einer ganz einfachen Frage macht:
1. Klar haben wir noch einen Betriebsrat
2. Klar ist die Elternzeit-Mami noch BR-Mitglied, ist sogar STVBRV.
3. Klar weiß ich, dass Elternzeit als "Verhinderungsgrund" dient!!.
Hätten wir keinen BR mehr!!! Oder hätte die Elternzeitmami kein
Mandat mehr --- würde ich dann nach einem "Verhindungsgrund" fragen?????????

Meine ganz einfache Fragestellung:
Muss man bei der 3jährigen Verhinderung (Elternzeit) hin und wieder,
um der "gesetzlichen Pflicht der Teilnahme an BR-Sitzungen" zu genügen,
t r o t z Elternzeit, an einer BR-Sitzung teilnehmen oder noch
einfacher gefragt, da ich im Fitting nichts findet, gibt es eine trotz Verhinderung
die Pflicht hin und wieder in einer Sitzung zu erscheinen, um das BR-Amt
aufrecht zu erhalten.
MFG August