Einblick in das Zeiterfassungssystem - nur quartalsweise und auszugsweise für den BR?
Hallo,
wir sind ein relativ neuer BR und möchten Einsicht in das Zeiterfassungssystem haben. Die Überwachung des Arb.Z.Ges z.B. ist ja eine Aufgabe des BR. Wie ist es bei Euch geregelt? Habt Ihr als BR jederzeit die Möglichkeit die Zeiterfassung zu kontrolieren? Unser GF meint es stehen zuviele Pers. Daten im System, wie Tel.-Nr., Adresse, Urlaubsgründe bzw. Gründe für Fehlzeiten. Er will uns nur Quartalsweise und Auszugsweise Einblick gewähren. Eine BV wollten wir deswegen eigentlich nicht machen. Der Chef ist der Meinung der BR hätte keine Polizeiaufgaben. Er wirft uns vor wir wollen Probleme suchen, wo keine wären. Was könnt Ihr uns raten, ausser eine BV anzustrengen und notfalls eine Einigungsstelle anzurufen?
Community-Antworten (8)
23.09.2008 um 19:07 Uhr
Wo ist euer Problem mit einer BV? Die regelt doch nur wie was und wer Einsicht bekommt usw - warum scheut ihr euch davor? Diesen Grund verstehe ich nciht! Es bleibt euch auch wohl ncihts anderes übrig, als eine solche "anzustrengen". Wenn der AG sagt nein - bekommt ihr nicht - was wollt ihr machen außer "ja Hoheit - dann eben nciht"? Die Zeiterfassung darf ohne eure Zustimmung nicht mal betrieben werden wenn man es genau nimmt! Außerdem stolper ich gerade über deinen Satz "Unser GF meint es stehen zuviele Pers. Daten im System, wie Tel.-Nr., Adresse, Urlaubsgründe bzw. Gründe für Fehlzeiten" - hallo? Ihr dürft auch in alle Lohntabellen schauen und natürlich seid ihr befugt Adressen usw zu kennen. Und wieso Urlaubsgründe? Dem AG steht es nciht zu den Grund meines Urlaubs zu kennen!!! Du sagtest ihr seid ein neues Gremium - wie lange seid ihr im Amt? Habt ihr schon Seminare besucht? Würde ich dringend empfehlen.
Und noch einmal - Habt doch keine Angst vor einer BV! Das ist euer normals Geschäft!
Viel Erfolg
23.09.2008 um 21:34 Uhr
@ PeterPeter, "Der Chef ist der Meinung der BR hätte keine Polizeiaufgaben....aha, das ist ja ein Früchtchen. Der BR ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet! Wie wäre es mit.... Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben hat der BR über die Durchführung geltender Gesetze usw. zu wachen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1)....evtl. §87(1)2 BetrVG. Die Dokumentation der Zeitprotokolle erhalten wir ( BR ), monatlich, regelmässig/unaufgefordert zugesandt...
23.09.2008 um 21:59 Uhr
Oh, ich habe wohl an der Frage vorbei geantwortet - Tut mir leid - dennoch sehe ich es so, als solle man eine BV darüber verabschieden. MBR nach § 87 Abs 1 Satz 6
24.09.2008 um 01:35 Uhr
@PeterPeter schließe mich meinen vorrednern voll an. und erkläre mir mal was Telefonnr. und so´nQuatsch mit der zeiterfassung zu tun haben diese Daten habe da gar nichts verloren. Bei BV; und die istdrigend notnendig, TBS Stelle mit einbeziehen. adressen erhaltet ihr von der GEW. Das Thema ist zu reichhaltig um es allein hin zu bekommen.
24.09.2008 um 12:03 Uhr
Was für eine Meinung Eure GF über das Recht eines BR hat, darf für Euch nicht von Belang sein, schlagt Eurem AG eine BV dazu vor, ist er immer noch bockig und keine Einigung in Sicht, habt ihr wohl Euer erstes Einigungsstellenverfahren. Obwohl wir zum Teil auch eine ziemlich bockige GF haben, so war es in punkto Dateneinsicht kein Problem, wir wurden auf alle von uns geforderten Programme, die personenbezogene Daten beinhalten in der EDV entsprechend freigeschaltet. Der AG war nämlich zu faul dazu, und zu Beginn eines neuen Monats immer die Daten in Papierform zu übermitteln. Ebeenso sind wir auch für die wirtschaftlich relevanten Daten freigeschaltet.
24.09.2008 um 12:57 Uhr
"wir sind ein relativ neuer BR und möchten Einsicht in das Zeiterfassungssystem haben."
Dieser Zugang steht Euch nicht zu und eine BV ist in diesem Zusammenhang unsinnig! Es geht um den Informationsanspruch des BRs und nicht darum, einen rechtlich durchsetzbaren & kollektiven Anspruch für KollegInnen zu vereinbaren!
Euch steht die Information zu, welche KollegInnen in einem Kalenderjahr mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren. Euch stehen darüber hinaus alle Informationen zu, die Ihr benötigt, um die Einhaltung ArbZG oder Eurer betrieblich vereinbarten Arbeitszeit kontrollieren zu können. Diese Information kann Euch der AG auch schriftlich geben! Kommt er dieser Informationspflicht nicht nach, könnt Ihr zwecks Durchsetzung Eures Informationsanspruchs das Arbeitsgericht bemühen; eine Einigungsstelle ist nicht zuständig!
" und erkläre mir mal was Telefonnr. und so´nQuatsch mit der zeiterfassung zu tun haben diese Daten habe da gar nichts verloren. "
Sinnvoller Weise ist eine elektronische Zeiterfassung mit den Stammdaten von MitarbeiterInnen verknüpft. Es wäre sehr verwunderlich, wenn diese personenbezogene Stammdaten nicht auftauchen würden, zumal die Erfassung(kontrolle) in der Personalabteilung aufgehängt ist.
Warum ist die Erfassung von "Urlaubsgründen bzw. Gründen für Fehlzeiten" Quatsch? Adresse & Telefonnummer dürften ebenfalls unschädlich sein, da es bei Unstimmigkeiten zu Rückfragen beim MA kommen kann.
25.09.2008 um 20:23 Uhr
@peanuts Urlaubsgründe Gründe für Fehlzeiten. Erkläre mir mal was die mit zeiterfassung zu tun haben? Für Statistiken erstellen eine super sache. Ich suche lieber Gründe für einen BRund nicht für einen AG:
25.09.2008 um 23:42 Uhr
Weißt Du was? Du hast Recht! Urlaub, Krankheit etc. haben wirklich überhaupt nichts mit Arbeitszeiterfassung zu tun ...
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