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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bildschirmpause

E
esis
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen aus Call Centern.

Wer kann helfen zum Thema Bildschirmpause.

Bei einer Vollzeitkraft stehen dem Mitarbeiter 2x 10 Minuten Bildschirmpause zu. Wenn der Kollege/in während der Arbeitszeit aufs Klo geht, muss er sich diesen Toilettengang von der Pause abziehen lassen, auf diesem Standpunkt steht der Chef, oder muss er diese Zeit nacharbeiten. Wer kennt hier eine Regelung-

Danke für Eure Hilfe esis

5.81004

Community-Antworten (4)

A
Alexa

22.09.2008 um 23:02 Uhr

Hallo Esis, ich kenne die Regelung mit der Bildschirmpause nicht zu 100%! Aber es ist nachvollziehbar, das eine tätigkeitsbezogene Pause - die ja einzig den Ausgleich für eine anstrengende Tätigkeit darstellen soll - auch für persönliche Verteilzeiten genutzt werden kann. Wichtig ist aber, das andere Pausen bei den Vollzeitkräften (nach dem Arbeitszeitgesetz) in vollem Umfang eingehalten werden.

P
pirat

22.09.2008 um 23:59 Uhr

DAH
Der alte Heini

23.09.2008 um 00:19 Uhr

esis den Toilettengang von der Pause abziehen dürfte rechtswidrig sein. Diesbezüglich sollte § 616 BGB hilfreich sein.

P
pit47

23.09.2008 um 10:16 Uhr

Hallo esis, Arbeitnehmer, die regelmäßig am Bildschirm arbeiten, können über ihren Betriebsrat Bildschirmpausen durchsetzen. Das Bundesarbeitsgericht entschied in einem Grundsatzurteil, daß der Betriebsrat bei Regelungen über die Bildschirmarbeit beteiligt werden muß und daß die EG-Bildschirmrichtlinie aus dem Jahr 1990 anzuwenden ist. (Az.: 1 ABR 47/95) Die Richtlinie sieht regelmäßige Unterbrechungen der Arbeit am Computer durch Pausen oder andere Tätigkeiten vor. Die Dauer der Unterbrechungen regelt die Richtlinie nicht. Das sei Sache der Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Firmenleitung, sagte ein Richter.

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