Erstellt am 07.04.2006 um 18:19 Uhr von Enst
Wenn im Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts zur Bildschirmarbeit geregelt ist,
könnte Dir der § 5 in der Bildschirmarbeitsverordung ggf. weiter helfen (oder das Arbeitsschutzgesetz )
Erstellt am 22.04.2006 um 10:31 Uhr von bösi
Hallo,
es gibt aber leider keine Regelung darüber, wie lange die Bildschirmpause sein muß.
Faustregel ist zwischen 5-10 Minuten.
Allerdings gehen erfahungsgemäß jetzt einige Arbeitgeber dazu über zu sagen, daß man dann auch wirklich reine Bildschirmtätigkeit verrichten muß, d.h. steht man kurz auf, um sich eine Akte aus den Schrank zu holen, ist die Bildschirmtätigkeit unterbrochen.