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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bildschirmpause?

E
epalep1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer weiß Rat Unser AG will die Bildschirmpause streichen. Nach 2 Stunden je10 Minuten. Gibt es eine gesetzliche Regelung dass diese zu gewähren ist, wenn ja, wo???

Danke für Eure Hilfe epalep1

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Community-Antworten (2)

E
Enst

07.04.2006 um 20:19 Uhr

Wenn im Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts zur Bildschirmarbeit geregelt ist, könnte Dir der § 5 in der Bildschirmarbeitsverordung ggf. weiter helfen (oder das Arbeitsschutzgesetz )

B
bösi

22.04.2006 um 12:31 Uhr

Hallo, es gibt aber leider keine Regelung darüber, wie lange die Bildschirmpause sein muß. Faustregel ist zwischen 5-10 Minuten. Allerdings gehen erfahungsgemäß jetzt einige Arbeitgeber dazu über zu sagen, daß man dann auch wirklich reine Bildschirmtätigkeit verrichten muß, d.h. steht man kurz auf, um sich eine Akte aus den Schrank zu holen, ist die Bildschirmtätigkeit unterbrochen.

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