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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Haben Zeitarbeitnehmer (Leihfirma ) Recht auf bezahlte Bildschirmpause?

C
Chris221080
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns werden Zeitarbeitskräfte von einer Leihfirma eingestellt. Dieso sollen keine bezahlte Bildschirmpause bekommen, was bei den direkt bei uns angestellten Mitarbeitern aber der Fall ist. Ist das rechtlich so zulässig, da die MA ja eigentlich von der Zeitarbeitsfirma bezahlt werden, oder nicht? Würde mich über baldige Antwort freuen,

Christian

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Community-Antworten (2)

T
thomaslz

20.11.2006 um 19:43 Uhr

Ich würde mir da kein Kopf machen ,es sind keine Angestellten eurer Firma . Die haben eigene Arbeitsverträge (oder auch nicht - ironisch ).

P.S. Zeitarbeit würde ich gesetzlich verbieten lassen ! Ist für mich nur legaler Lohndamping !

B
BMW

21.11.2006 um 11:42 Uhr

Hallo zusammen, Führsorgepflicht besteht für jeden Mitarbeiter AUCH für Leiharbeitnehmer ! Es gibt eine Arbeitzplatz Verordnung .

Täglicher Arbeitsablauf

Große Bedeutung für den vorbeugenden Gesundheitsschutz hat die Anforderung, den täglichen Arbeitsablauf durch Tätigkeitswechsel oder regelmäßige Pausen zu gestalten. Bildschirmbezogene und andere Tätigkeiten sollten sich abwechseln, um die Augen zu entlasten und die Bewegung zu fördern. Kann dies nicht verwirklicht werden, sollten regelmäßig kurze Unterbrechungen der Bildschirmarbeit (Kurzpausen, Bildschirmpausen) stattfinden.

BMW

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