Erstellt am 15.04.2015 um 08:45 Uhr von Nubbel
abmeldevorgänge sind eine frage der ordnung im betrieb. wenn der vorgesetzte das so möchte sollte der br dem arbeitgeber schreiben, diese massnahme zu unterbinden und mit euch umgehend verhandlungen zu einer bv aufzunehmen
Erstellt am 15.04.2015 um 09:15 Uhr von Pickel
Wer in einem Callcenter - wo regelmäßige Erreichbarkeit notwendig ist - sich vom Arbeitsplatz entfernt, muss das zumindest kurz kommunizieren.
Was spricht dagegen kurz dem Vorgesetzten mitzuteilen, dass man die Toilette aufsucht, damit er evtl. eingehende Telefonate auf andere Mitarbeiter umverteilen kann?
Solange das nicht dokumentiert ist, sehe ich das völlig unkritisch.
Erstellt am 15.04.2015 um 09:27 Uhr von gironimo
Wenn überhaupt eine Abmeldung Sinn macht, dann die über das System (wie bei Euch ja offenbar gegeben). Eine zusätzliche Regel für die Toilette halte ich für nicht akzeptabel. Toilettengänge sind bekanntlich keine Pause sondern menschliche Bedürfnisse.
Wie nubbel schon schreibt, ist hier aber eine Frage der Ordnung des Betriebes gegeben. Abmeldeprozeduren sind Mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG).
Erstellt am 15.04.2015 um 10:42 Uhr von Bürgermeister
Seht das doch mal so: Vielleicht will der Vorgesetzte ja auch nur aus Sicherheitsgründen wissen wo er den oder die Mitarbeiter/in findet.Wenn z.B ein Brand ausbricht ohne ähnliches.
Bei uns war auch mal ein stellvetetender Abteilungsleiter der die Anweisung rausgegeben hat.Wer seinen Arbeitsplatz verlässt möge sich bitte bei seinen Kollegen abmelden ob er zu Toillete geht,ins Lager Material holt oder schlichtweg zur Raucherinsel.
Ich finde da sollte man nicht mehr reininterpretieren.
Erstellt am 15.04.2015 um 10:42 Uhr von Hartmut
Der Auffassung von Nubbel und gironimo schließe ich mich an. Wenn schon bei eurem Chef die Kinderstube versagt hat, so sollte es wenigstens die Rechtslage nicht tun.
Erstellt am 15.04.2015 um 12:49 Uhr von moreno
@Pickel was spricht dagegen das der Vorgesetzte zu informieren ist wenn jemand auf Toilette geht???? Meinst Du etwa der Vorgesetzte ist ständig im Raum und wenn nicht muss der AN dann warten bis er wieder da ist? Oh Mann!
@Pelikan halt Dich lieber an die Antworten von Nubbel und Gironimo bei Pickel kannst gleich zu Deinem Chef gehen und fragen.
Erstellt am 15.04.2015 um 14:59 Uhr von Pelikan
Vielen Dank für eure Antworten :-)
Gruß Pelikan
Erstellt am 15.04.2015 um 20:12 Uhr von Pickel
Ach Moreno. Jetzt zauberst du wieder eine ungefragte und spezielle Ausnahmesituation aus dem Hut, um deinen Blödsinn zu begründen. Wenn jemand nicht im Raum ist, kann er nicht informiert werden. Übrigens auch nicht, wenn der Vorsitzende im Urlaub ist und dennoch werden die Leute auf Toilette gehen dürfen. Du bist in deiner eindimensionalität einfach nur peinlich.
Erstellt am 15.04.2015 um 23:25 Uhr von Snooker
@Pelikan
Gegen eine Abmeldung ist im Grunde nix ein zu wenden. Nur darf diese Abmeldung nur eine Ansage an den Vorgesetzen sein, ohne ein "warte mal noch zwei Min. bis ich ne Ablösung für dich habe" Man teilt mit und ist weg. Der 87 Abs 1 BetrVG ist das eine was für den BR relevant ist. Für Dich als betroffene Person ist es in dem Moment dein Persönlichkeitsrecht, da du einem Persönlichem Bedürfniss nachgehen musst. Und hier giebt es noch kein Gesetz oder keine Verordnung die dies aushebeln kann.
Erstellt am 16.04.2015 um 07:08 Uhr von Nubbel
ich gehe mal davon aus das pelikan ein brm ist. wenn nicht, sollte man raten sich an den br zu wenden. wenn er deinem rat folgt, könnte ihm sein persönlichkeitsrecht auch den job kosten, was dir als einsiedler der seinen chef noch nie gesehen hat, und dem eh alles egal ist, auch egal sein kann.
Erstellt am 16.04.2015 um 07:27 Uhr von moreno
Oh Pickel wenn hier einer peinlich ist mit seiner Chefspielerei dann Du!
Erstellt am 16.04.2015 um 14:03 Uhr von Casablanca
@Nubbel
Kannst du hellsehen? Woran bitte machst du fest, dass er ein Betriebsratsmitglied ist? Und woran, dass es überhaupt einen BR gibt.
Und wenn es keinen gibt, was macht er dann? Wenn man dir folgt, natürlich einen auf Duckmäuser und Kriecher hoch drei! Oder was sonst?
Und ob es dir nun passt oder nicht, was hier wohl auch keinen interessiert, aber Snooker hat hier vollkommen recht mit seinem Persönlichkeitsrecht. Und das es nichts gibt, was dieses aushebelt, ist auch richtig. Dafür aber jede Menge, dass dieses stützt.
Somit ist deine Ansage hier wieder einmal flüssiger als Wasser.
Erstellt am 16.04.2015 um 14:35 Uhr von moreno
Schön hast Du das gesagt Orion ist Melissa wieder abgetaucht und Du holst hier die nächste aus Deiner Frauengruppe raus??????? Mein Gott schlimmer geht's nicht!!!!!!!!!
Erstellt am 16.04.2015 um 14:45 Uhr von Casablanca
Hä! Merkst Du die Einschläge noch?
Erstellt am 16.04.2015 um 15:41 Uhr von moreno
Orion schnell deine Tabletten eh Du noch mehr Nicks erfindest!!!!!!
Erstellt am 16.04.2015 um 17:26 Uhr von Melissa
Keine Angst, ich bin nicht und werde auch nicht abtauchen.
Und wer glaubt, dass ich für irgendwas andere Nicks nötig hätte, sollte mal seinen Gesundheitszustand überprüfen.
Das hab und hatte ich zu keiner Zeit nötig. Noch kann jeder wissen, was ich von ihm halte. Und zu dem was ich hier zu sagen habe, kann ich auch jederzeit einstehen ohne dieses durch fingierte Nicks bestätigen zu lassen. Da sind andere viel besser zu geeignet.
Und wenn Du auch nur halbwegs ernst genommen werden möchtest, solltest Du diesen Blödsinn so langsam mal einstellen. Eigentlich hätte ich Dir zugetraut zu wissen, in welche Ecke Du dich mit diesem ewig wiederkehrenden Quatsch selbst stellst.
Erstellt am 16.04.2015 um 22:21 Uhr von Nubbel
klar bist du nicht vanessa. auch nicht casablanca. der rest.......
Erstellt am 16.04.2015 um 22:30 Uhr von Snooker
@moreno
Im Moment fällst Du auch nur mehr auf sich über Nicks und wer alles hinter mehreren stecken könnte auf. Aber mal im ernst, was würde es für ne Rolle spielen ob hier irgend jemand ein Nick benutzt oder zwei oder fünf? Warum geilt ihr euch so an den Nicks auf ?
Alleine Daran merkt man das ihr die Basis der Betriebsratsarbeit und den Fragen und Antworten drum herum schon längste verloren habt. Hier will jeder nur noch Position und Status erhalten und wer nicht nach eurer Pfeife tanzt hat keine Ahnung. Ist ja leichter als sich damit auseinander zu setzen. Wenn ich nur ein Stück weiter oben @ nubbels Antwort lese. Wenn er es anders sieht, soll er es doch begründen warum es so ist und nicht unqualifiziertes Zeugs schreiben.
Erstellt am 16.04.2015 um 22:50 Uhr von Nubbel
Snooker, warum sollen andere beweisen, tust du doch auch nicht. ist ein wenig candy was du hier treibst
Erstellt am 16.04.2015 um 23:07 Uhr von Snooker
@ Nubbel
Nu stellst Du Dich aber selber ins Abseits, da so etwas eigentlich zum 1x1 des Betriebsrats gehört.
Darf man den Lohn kürzen, wenn jemand zu viel Zeit auf dem WC verbringt?
Zwei Wochen lang hatte der Chef einer Rechtsanwaltskanzlei minutiös die Toilettengänge eines jungen Mitarbeiters notiert. Dann rechnete er die 384 Klo-Minuten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und zog dem Beschäftigten 682,40 Euro vom Lohn ab. Der ging vor Gericht - und bekam recht (Az. 6 Ca 3846/09).
"Auf die Toilette zu gehen gehört zu den menschlichen Bedürfnissen", sagt Anwalt Bauer. Der Aufenthalt dort könne daher nie ein Grund sein, den Lohn zu kürzen. Auch eine Höchstdauer für den Toilettengang gebe es nicht. Ähnlich sieht es Anwalt Manske: "Der Arbeitgeber müsste schon nachweisen, dass der Mitarbeiter absichtlich unerlaubte Pausen einlegt."
Und so etwas mach nich in nicht mal zwei Minuten aus der Bremer Ecke aus dem LKW:
Erstellt am 17.04.2015 um 06:42 Uhr von Nubbel
hier geht es nicht um lohnkürzung, es geht um abmeldevorgänge. bei dir ist es halt beim kleinen ein mal eins geblieben
Erstellt am 18.04.2015 um 01:11 Uhr von Snooker
nee, es geht im vorliegendem Fall nicht um Lohnkürzungen. Aber was meinst Du wie der AG in dem Urteil die genaue Summe errechnen konnte. Das war ganz bestimmt keine Schätzung, sondern minitiöses Festhalten der Toilettenzeiten. Und dabei ist es ganz unabhängig ob der AG den ganzen Tag vor dem Klo steht und Zeiten auf schreibt oder ob MA sich abmelden sollen. Die Frage die nach dem 1x1 kommt, warum will der AG dies im vorliegendem Fall. Bei Gesetzen ist es so das man immer den § davor und dahinter auch lesen sollte. DBei Dingen die im Betrieb einfach so durch geführt werden ohne den BR mit ein zu beziehen oder zu unterrichten stellt mann sich immer die Frage was könnte sein wenn.......
Erstellt am 19.04.2015 um 15:09 Uhr von Nubbel
ich stelle mir auch gerade vor, was könnte sein wenn.....
siehst du, und wenn man das "wenn" einfach unterbindet braucht man deine horrorszenarien nicht