W.A.F. LogoSeminare

Call-Center neue Telefonanlage mit wesentlicher Änderung - was kann der BR machen?

G
grete
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum ich brauch mal eure Hilfe. Wir sind ein Unternehmen mit 180 Mitarbeitern davon ca 70 im Call-Center.Wir haben eine neue Telefonanlage bekommen (Zusatzereinbarung keine wesentlichen Änderungen und wenn ja wird der BR unterrichtet)und jetzt können die ca 70 Mitarbeiter im Call-Center nicht mehr von extern angerufen werden.Wenn das keine wesentliche Änderung ist! Was können wir machen. Gruß Grete

3.633012

Community-Antworten (12)

N
Nadja

02.08.2006 um 21:28 Uhr

für mich ist das ganz klar ordnung im betrieb nach § 87 BetrVG - der br kann da auf jeden fall mitreden

G
grete

02.08.2006 um 22:55 Uhr

Hallo Nadja, kannst Du das bitte Konkretisieren. Die Anlage wurde so eingestellt dass es technisch nicht mehr geht, umgekehrt hat der Mitarbeiter laut seinem Arbeitsvertrag keinen Anspruch darauf angerufen werden zu können.

Vielen Dank sagt grete

R
Rollie

02.08.2006 um 23:05 Uhr

Hilfe, mein Schatz kann mich jetzt auf der Arbeit nicht mehr anrufen und mich von der Arbeit abhalten.

Versteh ich das richtig ?

Geht es hier um lieb gewordene Begehrlichkeiten, die nun nicht mehr möglich sind und die man nun mittels BR wieder reaktivieren will ?

Welcher BR sollte hier, MBR hin oder her, ein Problem darin sehen, wenn die Mitarbeiter nicht mehr angerufen werden können.

Im Zweifelsfall kann ein außenstehender doch sicherlich bei der Zentrale anrufen, und dem Mitarbeiter eine Nachricht zukommen lassen.

Möglicherweise hatte das Unternehmen einfach nur die Nase voll, weil die Leitungen immer mit Privatgesprächen belegt waren.

K
Kölner

02.08.2006 um 23:11 Uhr

@Rollie Ich überlege die ganze Zeit schon, was für eine Aufgabe ein AN eines Call Center's hat.

H
Hirnixxl

02.08.2006 um 23:44 Uhr

Kölner,

deine Frage gefällt mir.

Du wirst wohl noch länger nachdenken.

R
Rollie

03.08.2006 um 01:01 Uhr

@Kölner,

jetzt bin ich's bei dem Tastatur und Bildschirm zwar heile geblieben sind, aber jetzt Schluckauf hat. :-)))

Ich bin von einem CC ausgegangen, in dem die Mitarbeiter potentielle Kunden anruft. Aber das nun potentielle Kunden das CC nicht mehr erreichen können, wäre eine Schlagzeile für die Blöd-Zeitung, "Wieder eine deutsche Firma in Insolvenz, da Vorstand entschieden hat, das keine eingehenden Gespräche erlaubt sind :-))))) "

L
Lotte

03.08.2006 um 09:04 Uhr

Kölner, Rollie, na toll Ihr zwei, ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Früher hatte ich eine Durchwahl zu Schatzi, jetzt habe ich nur noch die 0180er Nummer des Callcenters und Schatzi hat kein Handy. Ich ruf also an bei 0180... und erwische tatsächlich einen von Schatzis 50 Kollegen... Wie könnte ich ihm wohl begreiflich machen, dass ich ihn ja gar nicht will und er jetzt in den nächsten fünf Minuten nicht ans Telefon gehen soll, weil ich doch wieder anrufe und Schatzi haben will.... ;-)))

FB
Frank B.

03.08.2006 um 09:05 Uhr

Dann ruft doch die Einigungsstelle an! ;-)

W
wölfchen

03.08.2006 um 11:00 Uhr

Eure Beharkerei verstehe ich nicht so recht, scheint mir für die Fragestellerin wenig hilfreich, eher verletzend. Die hier oft vertretene Meinung, dass ein BR ein dickes Fell haben müsse, entschuldigt nicht alle Flapsereien. Als BR denke ich bei eingehenden Anrufen nicht zuerst an den Schatzi, sondern an die Mütter mit Kleinkindern, bei denen vielleicht ein Anruf der Tagesmutti, Oma oder Kindereinrichtung wichtig sein kann, dass das Kind erkrankt ist. Es soll auch arbeitende Menschen geben, die sich nebenher um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern usw. usw.

Nun an Dich grete: vielleicht könnt Ihr mal mit dem Chef reden und eine Betriebsvereinbarung vorschlagen, in der geregelt ist, dass während der Arbeitszeit nur wichtige und dringliche Anrufe entgegengenommen werden dürfen. Die Fälle könnte man ja mit einer "insbesondere betrifft das:" - Aufzählung konkretisieren (insbesondere heißt dann, dass die Aufzählung nicht abgeschlossen ist). Vielleicht ist dann ein Aufheben der Sperre möglich. Wir haben eine solche Vereinbarung auch, weil Einzelne ich betone: Einzelne (3 - 5 von 200 MA) die Anrufmöglichkeit schamlos ausgenutzt haben. So, jetzt können alle über mich herfallen!

K
Kölner

03.08.2006 um 11:03 Uhr

@wölfchen Ich beginne Deine Probleme zu verstehen...

P
paula

03.08.2006 um 11:17 Uhr

also bei uns im haus ist das ähnlich. die mitarbeiter haben keine externen telefonnummern mehr. eine frage der ordnung des betriebes sehe ich darin nicht. was die von wölfchen angesprochenen notfälle angeht haben wir dem AG klar gemacht das es hier eine lösung braucht. bei uns dürfen jetzt die Gruppenleiter telefonzentrale spielen :))))

W
wölfchen

03.08.2006 um 11:34 Uhr

@ paula okay, das ist auch eine mögliche Variante

Ihre Antwort