Sonntagsarbeit - darf in einem Call Center, welches nicht unter § 10 ArbzG fällt, auch Sonntags gearbeitet werden?
darf in einem Call Center, welches nicht unter § 10 ArbzG fällt, auch Sonntags gearbeitet werden? Also das Call-Center ein schlichter Dienstleister ist?
Community-Antworten (1)
25.07.2006 um 18:54 Uhr
Es wäre zumindest die Zustimmung der Gewerbeaufsicht nötig. Ansonsten würde ich Einschränkungen nur darin sehen, Personal dafür zu finden.
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