AG schickt separate Bitte um Stellungsnahme für 1. Änderungskündigung oder 2. betriebsbedingte Kündigung eines Kollegen - 2 Stellungnahmen in Wochenfrist rechtens ?
WAF Lehrgang BR Teil 2 wurde besucht, aber nun folgendes Problem für einen Betriebsrat als Einzelperson.
Der Arbeitsplatz eines Kollegen wird zum 30.3. von München nach Hamburg verlagert. Der Kollege hat 6 Monate Kündigungsfrist. Der AG beabsichtigt zum 30.9. ordentlich fristgemäß zu kündigen. Anfrage 1 betraf eine Änderungskündigung und die nachgeschobene Anfrage eine betriebsbedingte Kündigung. Der AG möchte separate Stellungnahme nach Wochenfrist vorliegen haben, um sich für die ihn "günstigere" Kündigungsart zu entscheiden. Wochenfrist begann gestern zu laufen.
BR (Einzelperson) wird nach Absprache mit dem Kollegen Änderungskündigung widersprechen, aber betriebsbedingte durch Nichtäußerung zustimmen.
Nun meine Frage, da der Personalchef innerhalb der Wochenfrist Stellungnahme zu beiden Kündigungsarten erbittet, um es zur Entscheidung der Geschäftsleitung vorzulegen.
Kann er immer nur eine vorlegen dann Wochenfrist und dann die andere ? Handele ich richtig ihm gleichzeitig 2 Stellungnahme betreffs eines Kollegen zukommen zu lassen ? Es wäre wichtig, da die Anhörung zur Änderungskündigung, der begründet widersprochen wird, gestern zuerst vorlag. Der Widerspruch zu dieser Kündigung zieht doch eine Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht nach sich.
Bitte um schnelle Antwort, da Terminkette läuft.
mfg
schlenz1
Community-Antworten (3)
19.09.2008 um 00:24 Uhr
schlenz, verstehe nicht ganz, warum Ihr der Änderungskündigung widersprecht, nicht aber der betriebsbedingten Kündigung. Der Arbeitgeber kann Euch erstmal zu beidem anhören und Ihr müsst Euch innerhalb der Frist verhalten. Wenn der AG allerdings eine Änderungskündigung ausgesprochen hat und sich dann doch für die betriebsbedingte Kündigung entscheidet, wird er es im KSch Prozess sicher schwer haben, darzulegen, dass er für den AN keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hat.
19.09.2008 um 01:33 Uhr
Der Hintergrund ist, dass in München sich eine Aussenstelle mit nur noch 3 Mann befindet und durch Änderung der Betriebsorganisation diese bis 6/2009 geschlossen wird, wobei die 2 Kollegen dann ins Homeoffice gehen und der eine das Angebot hat seine Arbeit dort "oben" fortzusetzen.
Der AG bietet also die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an. In der Person des Kollegen liegen aber gesundheitlich Probleme begründet, welche es als nicht sozial gerechtfertigt erscheinen lassen, dass er seinen Lebensmittelpunkt verändert.
Deshalb ist dem Kollegen die betriebsbedingte mit Abfindung lieber, als das nervenaufreibende Theater bei Änderungskündigung.
Die Kündigungsform an sich ist ihm schriftlich noch nicht zugegangen.
Frage war aber, kann ich beide Anfragen zugleich entscheiden a la Wunschkonzert des Arbeitgebers zum aussuchen ?
mfg
schlenz1
19.09.2008 um 11:22 Uhr
schlenz, diese Frage habe ich m. E. beantwortet oder hast Du noch weiteren Klärungsbedarf? Fakt ist doch, dass ein AG erstmal alles mögliche machen kann. Interessant wird es dann vor Gericht.
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