Hallo,
ich habe eine Frage zur „Wochenfrist“ bei Anhörungen des Betriebsrates. Bei Nichteinhaltung der Wochenfrist, gilt dies ja als Zustimmung des BR. Aber kommt die Wochenfrist nur bei Kündigungen und personellen Einzelmaßnahmen zum tragen, oder gilt die Wochenfrist generell bei ALLEN Anhörungen des Betriebsrates gemäß den MBR nach 87 BetrVG?
Ich bin gespannt wie ihr den Gesetzestext dazu interpretiert und freue mich auf eure Antworten...