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BR-Vorsitzender lässt sich ohne Absprache GPS-Daten eines Mitarbeiters zeigen

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onkelwilli75
Jul 2023 bearbeitet

Hallo Betriebsräte, ich bin ein wenig ratlos, unser BR-Vorsitzender hat sich heute morgen die GPS-Daten eines Kollegen zeigen lassen und diese Daten im Anschluss ohne Absprache mit dem BR-Gremium "freigegeben", sodass diese Daten dann an den zuständigen Abteilungsleiter weitergegeben worden sind. Sozusagen für die Verwendung gegen diesen Mitarbeiter aufgrund der Erschleichung von Arbeitszeit". Wir haben zu diesem Thema keine richtige BV oder ähnliches, nur die mündliche Absprache, dass keine Daten aus dem System gegen unsere Mitarbeiter verwendet werden dürfen.

Wie sollen wir in so einem Fall vorgehen? Dem Mitarbeiter droht jetzt die Kündigung. Habt Ihr ähnliche Fälle erlebt? Dieser Mitarbeiter weiß noch nicht was los ist.

Schon jetzt ein Danke für Eure Rückantworten.

242019

Community-Antworten (19)

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jutti1965

20.07.2023 um 08:42 Uhr

Der BRV hat hier eindeutig einen grobe Pflichtverletzung begangen. Beantragt eine BR Sitzung und macht ihm klar dass es so nicht geht und er nicht der Chef des BRs ist! Ohne Beschluss darf er im Alleingang nichts tun! Das kann bis zu Ausschluss aus dem BR gehen .Macht dem Kollegen das mal klar , er soll sich den § 23 Abs. 1 Satz 2 BetrVG anschauen. Dem MA würde ich bei Kündigung raten eine Kündigungsschutzklage einzureichen und ihm stecken dass der AG unrechtmäßig an die Daten gekommen ist weil kein Beschluss vorlag. So etwas freut die Richter meistens ;-)

T
Tagträumer1

20.07.2023 um 09:48 Uhr

Und der Mitarbeiter, der offensichtlich einen Betrug begangen hat nimmt man durch diese Vorgehensweise in den Schutz?

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petermännchen

20.07.2023 um 10:23 Uhr

@Tagträumer1: ja, nimmt man.

G
GabrielBischoff

20.07.2023 um 11:05 Uhr

Lieber Tagträumer1, wir sind nicht die Polizei des Betriebs! Wir sind für die Arbeitnehmer da. Und wenn wir sie irgendwie schützen können dann tun wir das!

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RudiRadeberger

20.07.2023 um 11:11 Uhr

"nur die mündliche Absprache, dass keine Daten aus dem System gegen unsere Mitarbeiter verwendet werden dürfen."

Lustig. Wer betrügt, ist geschützt? Was ist mit §80Abs1 Punkt 8?

"die GPS-Daten eines Kollegen"

wer hat denn grundsätzlich Zugriff auf diese Daten? Der BR? Der MA? Der AG? Alle drei?

"Wie sollen wir in so einem Fall vorgehen?"

Mit gesundem Menschenverstand. Eure ehrlichen Wähler werden nämlich sonst benachteiligt.

T
Tagträumer1

20.07.2023 um 12:01 Uhr

@GabrielBischoff ... Ihr schützt also offensichtliche Betrüger und tretet den AN vors Schienbein, die ehrlich ihrer Arbeit nachkommen? Klasse handeln, ohne Worte.

M
Muschelschubser

20.07.2023 um 12:22 Uhr

@Junge ...ähm... Tagträumer

Der Betriebsrat ist in erster Linie dazu da, über die Einhaltung von Gesetzen zu wachen.

Da sehe ich deutliche Parallelen im Straf- und Zivilrecht, wo Verdächtige auch nur nach geltendem Recht und auf Basis zugelassener Beweismittel verurteilt werden können.

Bis dahin ist auch der hier genannte nicht mehr als ein Verdächtiger, und mitnichten ein offensichtlicher Betrüger.

Und sich hinter einen Mitarbeiter zu stellen, heißt ja nicht dass man ihn trotz aller Verfehlungen im Betrieb halten will. Es muss aber heißen, dass die Sache fair und unter Geltung der rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt wird.

Und so lange niemand die Version des Arbeitnehmers hört, ist es m.E. ein Unding, von einem offensichtlichen Betrug zu sprechen. Woher soll denn der BR z.B. wissen, dass mutmaßliches Brötchen holen während der Arbeitszeit nicht vielleicht doch ein Botengang war?

Die Unschuldsvermutung im Deutschen Recht gibt es nicht ohne Grund. Und auch wenn sich die eigentlich auf das Strafrecht bezieht, so tut m.E. auch ein BR gut daran, nach diesen Maximen zu handeln und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen.

Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, kann der BR immer noch die Lage neu bewerten. Aber nicht aufgrund von Willkür und Mutmaßungen.

T
takkus

20.07.2023 um 12:29 Uhr

jetzt hat Junge ja den passenden Nicknamen gefunden...

T
Tagträumer1

20.07.2023 um 12:39 Uhr

Mutmaßungen? Es gibt eindeutige GPS Daten, die belegen, dass der AN Arbeitszeitbetrug begangen hat. Botengänge beauftragt der AG oder täusche ich mich?

Was hat es mit den Nicknames auf sich?

R
RudiRadeberger

20.07.2023 um 12:58 Uhr

"Es gibt eindeutige GPS Daten" Nein, es gibt GPS Daten. Ob die jetzt eindeutig sind, können wir nicht beurteilen. Wenn dem so sein sollte, dann zieht der AG hoffentlich die entsprechenden Konsequenzen.

Für mich stellt sich nach wie vor die Frage, wer generell Zugriff auf diese Daten hat. Der AG wird wohl kaum ein Trackingsystem einsetzen, ohne selbst Zugriff zu haben. Somit wäre er bei gewissenhafter Prüfung ohnehin einem eventuellen Verstoß auf die Schliche gekommen.

Und ja, der BR ist nicht die Betriebspolizei. Aber ist auch nicht die Cosa Nostra. Die Omerta gilt also nicht.

J
jutti1965

20.07.2023 um 13:08 Uhr

BR-Vorsitzender hat sich heute morgen die GPS-Daten eines Kollegen zeigen lassen und diese Daten im Anschluss ohne Absprache mit dem BR-Gremium "freigegeben", sodass diese Daten dann an den zuständigen Abteilungsleiter weitergegeben worden sind

Genau dass wird hier angeprangert!!! M.E hat ein BRV das nicht zu tun und schon garnicht ohne Beschluss vom Gremium !!!

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RudiRadeberger

20.07.2023 um 13:16 Uhr

Von wem hat er sich die zeigen lassen? Was bedeutet "freigegeben"? Wie ist der Umgang mit diesen Daten geregelt? Dienen die Daten zur Leistungskontrolle? Wieso entscheidet der BR über die Handhabung von Tracking Daten? Wieso werden diese Daten vom BR "besprochen"?

@onkelwilli75 - ein paar Infos wären nett

T
takkus

20.07.2023 um 13:17 Uhr

"Und der Mitarbeiter, der offensichtlich einen Betrug begangen hat nimmt man durch diese Vorgehensweise in den Schutz?" @Tagträumer1-> Rechtsanwälte findest Du bestimmt auch scheiße. Junge, Junge, Junge....

T
Tagträumer1

20.07.2023 um 13:38 Uhr

Aus welchem Grund sollte ich RA blöd finden.

Wenn GPS Daten zu einer Kündigung führen, sind diese eindeutig, da sonst eine Kündigung kein Bestand hätte.

Dem AN zu stecken, dass es kein BR Beschluß zur Herausgabe gab, würde bedeuten, dass der BR es akzeptiert, wenn der AN Arbeitszeitbetrug begangen hat. Solch ein Verhalten finde ich unterirdisch.

Wodrin besteht das Problem, die GPS Daten im Gremium zu sichten und mit dem AG über die weitere Vorgehensweise zu sprechen? Wenn der AN Betrug begangen hat, dann ciao Kakao.

T
takkus

20.07.2023 um 13:53 Uhr

"Aus welchem Grund sollte ich RA blöd finden."- Aus dem selben Grund wie Du es blöd findest, das auch Mitarbeitende bei Regelverstößen immernoch gewisse Rechte haben. Vermeintliche Verbrecher haben auch immernoch Rechte, auch wenn es vielen nicht schmecken möchte. Aber da Du ja frei von Fehlern bist....

Hatten wir aber schon mal alles mit Dir. "Was hat es mit den Nicknames auf sich?" Hattest Dich auch blöd gestellt und so getan, als ob Du nicht wüsstest wie es mit den Nicknamen gemeint ist.

T
Tagträumer1

20.07.2023 um 14:15 Uhr

Deswegen der Vorschlag sich die Daten gemeinsam auszuwerten. Bei Verstoß klare Kündigung, da das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

Ich weiß nicht, was Du mit der Nickname Diskussion erreichen willst, ich habe mir hier lediglich geäußert, da ich die Sache nunmal so sehe.

M
Muschelschubser

20.07.2023 um 14:49 Uhr

@Tagträumer1

Jeder kann Dinge grundsätzlich so sehen wie er möchte.

Bist Du eigentlich auch BRM, oder in welcher Funktion bereicherst Du hier das Forum?

C
celestro

20.07.2023 um 18:20 Uhr

"Dem MA würde ich bei Kündigung raten eine Kündigungsschutzklage einzureichen und ihm stecken dass der AG unrechtmäßig an die Daten gekommen ist weil kein Beschluss vorlag. So etwas freut die Richter meistens ;-)"

Kann man machen ... würde dem AN aber nicht helfen. Denn selbst wenn:

"Wir haben zu diesem Thema keine richtige BV oder ähnliches, nur die mündliche Absprache, dass keine Daten aus dem System gegen unsere Mitarbeiter verwendet werden dürfen."

anders lauten würde und dies schriftlich in einer BR drin stehen würde, wäre der AN demnächst "futsch". Ein solcher Satz ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht. Es gibt auch entsprechende Urteile dazu, auch wenn ich die jetzt gerade nicht parat habe.

M
Muschelschubser

20.07.2023 um 18:24 Uhr

Wenn Du Links zu entsprechenden Urteilen hättest, wäre ich da auch sehr dankbar.

Bei uns ist eine solche Klausel nämlich auch obligatorisch, wenn es z.B. um eine BV zu einer neuen Software geht. Da geht es dann aber mehr um den Hintergrund der Leistungsbemessung, insofern hinkt der Vergleich vielleicht ein wenig.

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