Wir sind ein Dienstleister, gelegentlich gibt es Reklamationen der Kunden, die vom AG in einem Programm erfasst und im Zweifelsfall dem AN angelastet werden, wobei die meisten Reklamationen fragwürdig und nicht nachweisbar sind. Dennoch verbindet der AG mit diesem angeblichen Controlsystem ein Abmahnverfahren bis hin zur Aussprache von Kündigungen, was bisher allerdings noch nicht vorgekommen ist. AN und BR sind mit der Behandlung der Reklamationen nicht zufrieden, empfinden sie zumeist als nicht gerechtfertigt. Außerdem hat der AG dieses Controlsystem ohne Absprache mit dem BR eingeführt. Hat hier der BR, vielleicht auch bei der Gestaltung und Handhabe der Reklamationen laut BetrVG § 87 nicht ein Mitspracherecht. Sind etwaige Kündigungen ohne Absprache mit dem BR nicht nichtig ?