Dienstplan keine Zustimmung durch BR - Muss Arbeitgeber nicht die Zustimmung einholen durch die Einigungsstelle?
Dienstplan für Oktober wurde von BR nicht genehmigt. PDL schrieb zurück das Sie den DP nicht ändern wird, weil wir im Unrecht sind. Sie gibt den DP frei, da es im Ermessen des Dienstplanschreibers liegt, wie er die Mitarbeiter einteilt und somit sind alle gesetzlichen Vorlagen eingehalten. Geht das so einfach? Muss Sie sich nicht die Zustimmung einholen durch die Einigungsstelle? appletree
Community-Antworten (2)
12.09.2008 um 19:47 Uhr
Also, ihr habt da ein MBR nach § 87 Abs 1 Satz 2 - das steht außer Frage. Wenn also keine Einigung diesbezüglich zustande, siehe § 87 Abs 2
Vielleicht solltet ihr dem AG eine Vorgehensweise bezüglich der Erstellung der Dienstpläne anhand einer BV vorschlagen! Da ihr da Initiativrecht habt, muß er dann mit euch verhandeln! Kommt auch da keine einvernehmliche Läösung zustande, müßt ihr die Verhandlungen als gescheitert erklären. Das hat zur Folge, dass die Einigungsstelle einberufen werden muß!
Viel Erfolg und bleibt standhaft
15.09.2008 um 17:37 Uhr
Das Mitbestimmungsrecht besteht nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch in sogenannten Eilfällen (BAG . 17.11.1998). Der Arbeitgeber darf dann trotz der Eilbedürftigkeit keine einseitigen, auch nicht vorläufigen, Anordnungen treffen. Ebenso wenig können entsprechende Anordnungen im Wege einer einstweiligen Verfügung auf dem Gerichtswege beantragt werden. Der Arbeitgeber darf die Lage der Arbeitszeit nicht anweisen.
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