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Dienstplan keine Zustimmung durch BR - Muss Arbeitgeber nicht die Zustimmung einholen durch die Einigungsstelle?

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Dienstplan für Oktober wurde von BR nicht genehmigt. PDL schrieb zurück das Sie den DP nicht ändern wird, weil wir im Unrecht sind. Sie gibt den DP frei, da es im Ermessen des Dienstplanschreibers liegt, wie er die Mitarbeiter einteilt und somit sind alle gesetzlichen Vorlagen eingehalten. Geht das so einfach? Muss Sie sich nicht die Zustimmung einholen durch die Einigungsstelle? appletree

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Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

12.09.2008 um 19:47 Uhr

Also, ihr habt da ein MBR nach § 87 Abs 1 Satz 2 - das steht außer Frage. Wenn also keine Einigung diesbezüglich zustande, siehe § 87 Abs 2

Vielleicht solltet ihr dem AG eine Vorgehensweise bezüglich der Erstellung der Dienstpläne anhand einer BV vorschlagen! Da ihr da Initiativrecht habt, muß er dann mit euch verhandeln! Kommt auch da keine einvernehmliche Läösung zustande, müßt ihr die Verhandlungen als gescheitert erklären. Das hat zur Folge, dass die Einigungsstelle einberufen werden muß!

Viel Erfolg und bleibt standhaft

P
paula

15.09.2008 um 17:37 Uhr

Das Mitbestimmungsrecht besteht nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch in sogenannten Eilfällen (BAG . 17.11.1998). Der Arbeitgeber darf dann trotz der Eilbedürftigkeit keine einseitigen, auch nicht vorläufigen, Anordnungen treffen. Ebenso wenig können entsprechende Anordnungen im Wege einer einstweiligen Verfügung auf dem Gerichtswege beantragt werden. Der Arbeitgeber darf die Lage der Arbeitszeit nicht anweisen.

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