Arbeitszeiterhöhung und -reduzierung - kein Mitbestimmungsrecht, wenn jemand seine Wochenarbeitszeit aufgestockt bekommt?
Ich habe zwei Fragen in einer :-) Eine Kollegin ist für 32 Wst. eingestellt, will auf 38,5 h erhöhen ... GF hat abgelehnt, BR wurde nicht involviert Eine Kollegin, gleiche Abteilung, will von 38,5 h auf 32,5 h reduzieren ... GF hat abgelehnt, zeigt sich aber gesprächsbereit, BR wurde nicht involviert....
Was sagt ihr dazu? Worauf kann ich mich als BR stützen, damit ich mit angehört werde oder mitbestimmen kann? Ist es richtig, dass ein BR kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn jemand seine Wochenarbeitszeit aufgestockt bekommt?
Community-Antworten (1)
12.09.2008 um 11:51 Uhr
glori, Eine Veränderung der Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit habt ihr nicht ( s. Basiskommentar BetrVG §87RN18). Mitspracherecht hättet ihr nur bei einer vorrübergehenden Verküzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit.
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