Erstellt am 11.09.2008 um 14:24 Uhr von Fuxx
Hallo
Wenn nichts anderes durch BV oder TV festgelegt wurde, und die Kollegin nicht ärtzlicherseits krankgeschrieben wurde, ist das tatsächlich rechtens.
So wird die Kollegin für ihr formal vorbildliches Verhalten "bestraft". Leider, ist aber so!
Erstellt am 11.09.2008 um 14:49 Uhr von robodoc
Hallo,
schon aus erzieherischen Gründen würde ich der Kollegin raten, sich von dem Arzt der sie gestern gesehen hat, beginnend mit dem gestrigen Tag krank schreiben zu lassen und in Zukunft keine Perlen mehr vor derartige ... zu werfen. Frau Chefin kann sich ihre Minusstunden dann irgendwo hinschieben
Erstellt am 11.09.2008 um 15:55 Uhr von packer
@ robodoc
geilomat :)))))
wir haben in unserem haustarif geregelt, daß man erst ab dem vierten krankheitstag eine AU vorlegen muß. hatten dann dasselbe problem. kollegin geht während der AZ zum doc und bekommt dafür minusstunden. nach heftigem protest unsererseits u.a. mit der begründung, daß dann ja der ehrliche arbeiter zum krankfeiern gezwungen werde, haben wir nun die regelung, daß dringende artztbesuche auch in der AZ mit lohnfortzahlung gemacht werden können... aus die maus. manchmal ist der AG aber sowas von saudämlich... das tut oft so weh im hirn...
Erstellt am 11.09.2008 um 17:29 Uhr von Simon der Eroberer
wir haben dieses Thema in unserer AZ-BV geregelt. Das nennt sich dann "krank nach Hause" und der MA muss noch nicht mal zum Arzt
Erstellt am 11.09.2008 um 18:11 Uhr von ridgeback
@cosa,
der Arbeitnehmer hat einen gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er an der Arbeitsleistung verhindert ist, soweit (§ 616 BGB)
- die Verhinderung auf persönlichen Gründen beruht,
- sie nur vorübergehend ist,
- und den Arbeitnehmer kein Verschulden dafür trifft.
Die gesetzliche Regelung ist abdingbar, durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
Erstellt am 11.09.2008 um 18:46 Uhr von nicoline
@cosa und @ all
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
Noch Fragen?
Erstellt am 12.09.2008 um 08:48 Uhr von packer
@ nicoline
boah, punktlandung :))))
Erstellt am 12.09.2008 um 15:38 Uhr von Dr.House
nicoline,in der Ausgangsfrage kann ich nicht lesen, daß die Erkrankung nach!Aufnahme des Dienstes aufgetreten ist.
Erstellt am 12.09.2008 um 16:04 Uhr von packer
ui, tv prominenz...
ok, ein erbsenzähler :)
schmerzen ok... hab ich immer wenn ich zur arbeit muß... wenn sie aber während der arbeitszeit zur AU führen, dann ist die erkrankung während der AZ eingetreten. die ursachen liegen natürlich vor arbeitsbeginn. du denkst an einen arbeitsunfall. der ist natürlich nicht gegeben. o.g. regel trifft aber auf alle erkrankungen zu.
Erstellt am 13.09.2008 um 15:47 Uhr von nicoline
@ Dr. House
manchmal kann ja auch Wortklauberei hilfreich sein, in diesem Falle leider nicht.
Aber nachfolgend gerne nochmal eine Eklärung:
unzweifelhaft bestand die Erkrankung schon vor Aufnahme des Dienstes, die MA hat die Arbeit aber aufgenommen und wegen der Erkrankung den Arbeitsplatz wieder verlassen. Minusstunden dürfen trotzdem nicht entstehen, weil "krank ist wie gearbeitet", wie ohne jeden Zweifel aus dem zweiten Urteil zu erkennen ist.
*Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.*
Erstellt am 13.09.2008 um 21:11 Uhr von cosa
Hallo,
vielen Dank Euch allen für die zahlreichen Antworten. Bin gleich zur Chefin und die hat alles zurück genommen mit den Worten, "OH, das wußte ich nicht!". Also hat sich alles geregelt.
Vielen Dank nochmal.
Gruß Cosa
Erstellt am 13.09.2008 um 22:22 Uhr von nicoline
@ all
ich fordere hiermit, dass sofort ein Gesetz in Deutschland erlassen wird, dass nur diejenigen Vorgesetzte werden dürfen, die mittels Prüfung nachweisen, dass sie ein Mindestmaß an Kenntnissen von Gesetzestexten haben, die für das Arbeitsleben wichtig sind!!!!!!!!!!
Erstellt am 15.09.2008 um 11:44 Uhr von packer
@ nicoline
zusammenbruch, chaos und anarchie... so eine bist du ;)
Erstellt am 15.09.2008 um 12:10 Uhr von nicoline
@ packer
vielleicht habe ich es ja mit den Nerven und sollte mal Dr. House konsultieren, aber irgendwie versteh ich Dein Statement gerade gar nicht????????? ;-(( Setz ich mich nicht gerade für "mehr Z.... und Ordnung" ein?????????? ;-))
Erstellt am 15.09.2008 um 16:05 Uhr von packer
@ nicoline
primär ja, aber sekundär deinen weg weitergedacht, dann würde die wirtschaft zusammenbrechen :))))
unser weiß seit seiner letzten BetrVG schulung noch weniger und scheint sich jezze komplett zu verweigern... ach, die sind auch immer so schnell überfordert und fangen dann an so richtig bockig rumzuzicken... liegt wohl in deren genen...
Erstellt am 15.09.2008 um 17:26 Uhr von nicoline
@ packer
*dann würde die wirtschaft zusammenbrechen :))))*
Du meinst ernsthaft, die Wirtschaft bricht zusammen, wenn Vorgesetzte sich weiterbilden?!?! Grübel, grübel, muß ich nochmal drüber nachdenken!
*unser weiß seit seiner letzten BetrVG schulung noch weniger *
Liegt bestimmt daran, dass es ein "arbeitgebernaher" Veranstalter war und er jetzt völlig verwirrt ist über die möglichen, unterschiedlichen Auslegungen des Gesetzes ;-))
Das ganze Leben ist ein Quiz und wir sind nur die Kandidaten!!!!!
Erstellt am 17.09.2008 um 12:10 Uhr von packer
@ nicoline
*grinz*
ich wollte eigentlich nur mit meinem beitrag ganz dezent ironisch auf die bildungsresistenz und inkompetenz unserer führungselite verweisen :)
wir haben einen gut im BetrVG ausgebildeten personaler. der brüstet sich immer damit, daß er mal gewerkschafter und BR war... und ganz im ernst, das ist das größte a...loch von allen die ich kenne. ein mieser erpresser und lügner... und sowas sag ich ganz ganz selten!
ich weiß nich, ob er sich überhaupt noch rasieren kann, so mit spiegelgucken und so. aber das ist ja generell das allerschlimmste wie menschen bei manchen spielen so mitmachen können...