Krank zum Arzt - trotzdem Minusstunden abrechnen?
Hallo, bei uns in der Firma ist gestern folgender Fall vorgefallen. Eine Kollegin kam zur Arbeit, obwohl sie Schmerzen im Fuß hatte.(Bei uns wird den ganzen Tag gelaufen,gestanden) Sie wollte Ihre Kollegen nicht im Stich lassen und hat geaqrbeitet, auch in der Hoffnung, das es vielleicht noch besser werden würde. Wurde es natürlich nicht. Besagte Kollegin ging dann, als eine Ablösung kam, zum Arzt. Nun km sie heute wieder und wurde von der Chefin mit dem Spruch empfangen, das Sie noch Ihrer Minusstunden für gestern eintagen soll. Ist das rechtens??
Community-Antworten (17)
11.09.2008 um 16:24 Uhr
Hallo Wenn nichts anderes durch BV oder TV festgelegt wurde, und die Kollegin nicht ärtzlicherseits krankgeschrieben wurde, ist das tatsächlich rechtens. So wird die Kollegin für ihr formal vorbildliches Verhalten "bestraft". Leider, ist aber so!
11.09.2008 um 16:49 Uhr
Hallo,
schon aus erzieherischen Gründen würde ich der Kollegin raten, sich von dem Arzt der sie gestern gesehen hat, beginnend mit dem gestrigen Tag krank schreiben zu lassen und in Zukunft keine Perlen mehr vor derartige ... zu werfen. Frau Chefin kann sich ihre Minusstunden dann irgendwo hinschieben
11.09.2008 um 17:55 Uhr
@ robodoc
geilomat :)))))
wir haben in unserem haustarif geregelt, daß man erst ab dem vierten krankheitstag eine AU vorlegen muß. hatten dann dasselbe problem. kollegin geht während der AZ zum doc und bekommt dafür minusstunden. nach heftigem protest unsererseits u.a. mit der begründung, daß dann ja der ehrliche arbeiter zum krankfeiern gezwungen werde, haben wir nun die regelung, daß dringende artztbesuche auch in der AZ mit lohnfortzahlung gemacht werden können... aus die maus. manchmal ist der AG aber sowas von saudämlich... das tut oft so weh im hirn...
11.09.2008 um 19:29 Uhr
wir haben dieses Thema in unserer AZ-BV geregelt. Das nennt sich dann "krank nach Hause" und der MA muss noch nicht mal zum Arzt
11.09.2008 um 20:11 Uhr
@cosa, der Arbeitnehmer hat einen gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er an der Arbeitsleistung verhindert ist, soweit (§ 616 BGB)
- die Verhinderung auf persönlichen Gründen beruht,
- sie nur vorübergehend ist,
- und den Arbeitnehmer kein Verschulden dafür trifft. Die gesetzliche Regelung ist abdingbar, durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
11.09.2008 um 20:46 Uhr
@cosa und @ all
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
Noch Fragen?
12.09.2008 um 10:48 Uhr
@ nicoline
boah, punktlandung :))))
12.09.2008 um 17:38 Uhr
nicoline,in der Ausgangsfrage kann ich nicht lesen, daß die Erkrankung nach!Aufnahme des Dienstes aufgetreten ist.
12.09.2008 um 18:04 Uhr
ui, tv prominenz...
ok, ein erbsenzähler :)
schmerzen ok... hab ich immer wenn ich zur arbeit muß... wenn sie aber während der arbeitszeit zur AU führen, dann ist die erkrankung während der AZ eingetreten. die ursachen liegen natürlich vor arbeitsbeginn. du denkst an einen arbeitsunfall. der ist natürlich nicht gegeben. o.g. regel trifft aber auf alle erkrankungen zu.
13.09.2008 um 17:47 Uhr
@ Dr. House manchmal kann ja auch Wortklauberei hilfreich sein, in diesem Falle leider nicht. Aber nachfolgend gerne nochmal eine Eklärung: unzweifelhaft bestand die Erkrankung schon vor Aufnahme des Dienstes, die MA hat die Arbeit aber aufgenommen und wegen der Erkrankung den Arbeitsplatz wieder verlassen. Minusstunden dürfen trotzdem nicht entstehen, weil "krank ist wie gearbeitet", wie ohne jeden Zweifel aus dem zweiten Urteil zu erkennen ist. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
13.09.2008 um 23:11 Uhr
Hallo,
vielen Dank Euch allen für die zahlreichen Antworten. Bin gleich zur Chefin und die hat alles zurück genommen mit den Worten, "OH, das wußte ich nicht!". Also hat sich alles geregelt.
Vielen Dank nochmal.
Gruß Cosa
14.09.2008 um 00:22 Uhr
@ all ich fordere hiermit, dass sofort ein Gesetz in Deutschland erlassen wird, dass nur diejenigen Vorgesetzte werden dürfen, die mittels Prüfung nachweisen, dass sie ein Mindestmaß an Kenntnissen von Gesetzestexten haben, die für das Arbeitsleben wichtig sind!!!!!!!!!!
15.09.2008 um 13:44 Uhr
@ nicoline
zusammenbruch, chaos und anarchie... so eine bist du ;)
15.09.2008 um 14:10 Uhr
@ packer vielleicht habe ich es ja mit den Nerven und sollte mal Dr. House konsultieren, aber irgendwie versteh ich Dein Statement gerade gar nicht????????? ;-(( Setz ich mich nicht gerade für "mehr Z.... und Ordnung" ein?????????? ;-))
15.09.2008 um 18:05 Uhr
@ nicoline
primär ja, aber sekundär deinen weg weitergedacht, dann würde die wirtschaft zusammenbrechen :))))
unser weiß seit seiner letzten BetrVG schulung noch weniger und scheint sich jezze komplett zu verweigern... ach, die sind auch immer so schnell überfordert und fangen dann an so richtig bockig rumzuzicken... liegt wohl in deren genen...
15.09.2008 um 19:26 Uhr
@ packer dann würde die wirtschaft zusammenbrechen :)))) Du meinst ernsthaft, die Wirtschaft bricht zusammen, wenn Vorgesetzte sich weiterbilden?!?! Grübel, grübel, muß ich nochmal drüber nachdenken!
*unser weiß seit seiner letzten BetrVG schulung noch weniger * Liegt bestimmt daran, dass es ein "arbeitgebernaher" Veranstalter war und er jetzt völlig verwirrt ist über die möglichen, unterschiedlichen Auslegungen des Gesetzes ;-))
Das ganze Leben ist ein Quiz und wir sind nur die Kandidaten!!!!!
17.09.2008 um 14:10 Uhr
@ nicoline
grinz ich wollte eigentlich nur mit meinem beitrag ganz dezent ironisch auf die bildungsresistenz und inkompetenz unserer führungselite verweisen :)
wir haben einen gut im BetrVG ausgebildeten personaler. der brüstet sich immer damit, daß er mal gewerkschafter und BR war... und ganz im ernst, das ist das größte a...loch von allen die ich kenne. ein mieser erpresser und lügner... und sowas sag ich ganz ganz selten!
ich weiß nich, ob er sich überhaupt noch rasieren kann, so mit spiegelgucken und so. aber das ist ja generell das allerschlimmste wie menschen bei manchen spielen so mitmachen können...
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