Frage zur Betriebsvereinbarung - könnte der AG meine Arbeitszeit verändern obwohl ich einen Vertrag mit festgeschriebener Arbeitszeit habe?
Hallo! Bin in einer Firma mit 350 Mitarbeitern in Teilzeit Mo-FR 06- 12 Uhr also 30 Std Wöchentlich . Genau diese Arbeitszeit steht in meinem Vertrag!!!! Nun möchte der AG mit uns BR eine BV Gleitzeit abschliessen. In dieser BV steht ein Absatz das bestehende Teilzeitvertäge auf Wunsch (keine Ausführung von wem! AG oder AN ? ) in die Gleitzeit gehen können! Dann geht es weiter mit: Auf Wunsch des AG können die Arbeitszeiten geändert bzw auf andere Tage gelegt werden.Natürlich werden wir als BR dieser Klausel nicht zustimmen! Dennoch meine Frage : Würde die BV so abgeschlossen könnte der AG meine Arbeitszeit verändern obwohl ich einen Vertrag mit festgeschriebener Arbeitszeit habe ????? Gruss Hotte!!!
Community-Antworten (7)
11.09.2008 um 16:32 Uhr
Hallo Sobald eine BV abgeschlossen wurde, gilt diese! Und jeder hat sich daran zu halten. Es kommt ja auch darauf an, was ihr dort festlegt. Lasst euch doch beraten, durch Anwalt und oder Gewerkschaft. Machen wir immer so.
11.09.2008 um 17:43 Uhr
Das ist natürlich nciht richtig was Fuxx sagte. Es ist zwar richtig, dass die BV in der Wertigkeit über dem AV steht, ABER es gilt hier das Günstigkeitsprinzip. Das heißt, der AV kann und darf besser sein als die BV, dann gilt er. Er darf aber nciht schlechter sein als die BV, dann würde die zählen. Auf Wunsch kann ich dir das mal mailen (dieses Thema war Bestandteil von BRI). Wenn du das haben möchtest, maile ich es dir.
11.09.2008 um 18:01 Uhr
Hallo DJ hat recht mit dem Günstikeitsprinzip. Nur, wer entscheidet, was günstiger ist? Für den Einen ist der AV "günstiger", passt ihm besser, für den Anderen ist es die BV. Also könnte es sein, 10 dafür, und 10 dagegen...Und jetzt wird gewürfelt, oder was? Also, wer entscheidet, was besser ist? AV oder BV? Deshalb schrieb ich ja auch..."es kommt darauf an was in der BV festgelegt wird"
11.09.2008 um 18:12 Uhr
@ Fuxx
Also das Günstigkeitsprinzip behandelt dann selbstverständlich das Individualrecht und nciht das Kollegtivrecht. Das heißt, dass alle MA für die die AV besser sind, dieser gilt - für alle anderen nicht - da gilt die BV. Das kann auch gar nciht anders sein, da eine BV das Kollektiv regelt und nicht das Individuum.
Es wird also nciht gewürfelt - die die auf ihren besseren AV bestehen, die bleiben beim AV! Für alle anderen (und vermutlich auch wohl dann für alle neu eingestellten, gilt dann die BV! Ist doch gar nicht so schwer... lach
11.09.2008 um 18:56 Uhr
Hallo Don Johnson! Wäre dankbar für jede Info! Meine Mail doersamhotte@aol.com Danke im Voraus!!!! Hotte
11.09.2008 um 19:20 Uhr
Ist unterwegs - sind noch zwei andere Sachen dabei - eines zum lachen - lese es dir mal einfach durch. Bei weiteren Fragen mail mir einfach!
Gruß
DJ
11.09.2008 um 19:28 Uhr
Vielen Dank !!!!! Hotte
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