Freiwillige Samstagsarbeit - erhöht die den Stundendurchschnitt?
Hallo zusammen, in unserem Betrieb wird aufgrund einer sehr guten Auftragslage ständig Mehrarbeit geleistet, welche der überwiegende Teile der MA´s auch gerne macht, auch Samstags wird auf freiwilliger Basis fast regelmäßig gearbeitet, meist zwischen 5 und 6 Stunden. Die Samstagsarbeit wird bei uns allerdings nicht im Stundendurchschnitt gerücksichtigt, da wird die vertraglich vereinbarte 5-Tage-Woche zugrunde gelegt. Wir würden gerne wissen, ob und wo es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, das die Samstagsmehrarbeit mit in den Stundendurchschnitt gerechnet werden muss. Vorab schon mal danke für hilfreiche Antworten.
Community-Antworten (4)
10.09.2008 um 13:04 Uhr
Für welchen Stundendurchschnitt meinst du denn? Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub, ArbZG ??
10.09.2008 um 13:08 Uhr
@rolfo2 ja, ich meine den Stundendurchnitt, welcher bei Erkrankung, an Feiertagen und Urlaub zugrunde gelegt wird.
10.09.2008 um 17:46 Uhr
Hallo BR-Hexe. Da zählen natürlich die Samstagstundsen dazu, du musst dich aber erst mal schlau machen was in deinem Tarifvertrag steht. Solche Sachen sind in der Regel dort enthalten. Gibts keine Tarifbindung wirds schwierig. Entgeltfortzahlungsgestz § 4 und Abs. 1. In unseren Tarifverträgen ist z.B. bei Urlaub der Durchschnitt aller geleisteten Stunden in den letzten 12 Wochen zugrunde gelegt. Im Krankheitsfall keine Regelung. Klage vor dem Arbeitsgericht war erfolglos mit Hinweis auf § 4 Abs. 1 EntGFG, der besagt dass´Überstunden nicht dazu zählen, ( so das Arbeitsgericht ).
10.09.2008 um 17:51 Uhr
Hallo Rolfo2, wir haben keine Tarifbindung, im Krankheitsfall werden nur die vertraglichen 8 Stunden gewährt (da sind wir allerdings jetzt dran), bei Urlaub und Feiertag die Mehrarbeit von der 5-Tage-Woche. Worum ging es in der Klage beim Arbeitsgericht? wäre interessnat für uns, dies zu wissen
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