Hallo zusammen,
in unserem Betrieb wird aufgrund einer sehr guten Auftragslage ständig Mehrarbeit geleistet, welche der überwiegende Teile der MA´s auch gerne macht, auch Samstags wird auf freiwilliger Basis fast regelmäßig gearbeitet, meist zwischen 5 und 6 Stunden. Die Samstagsarbeit wird bei uns allerdings nicht im Stundendurchschnitt gerücksichtigt, da wird die vertraglich vereinbarte 5-Tage-Woche zugrunde gelegt.
Wir würden gerne wissen, ob und wo es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, das die Samstagsmehrarbeit mit in den Stundendurchschnitt gerechnet werden muss.
Vorab schon mal danke für hilfreiche Antworten.