Erstellt am 10.09.2008 um 10:36 Uhr von Konrad
Hallo
Die Entnahme aus dem persönlichen Zeitrahmen dient eigentlich nicht dazu um gravierender
Auftragsmangel die der AG zu verantworten hat auszugleichen.
Der AG gerät in Annahmeverzug nach § 615 BGB kann nicht einfach den Lohn kürzen.
Eine Möglichkeit wäre Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur zu beantragen, wenn der Auftragsmangel nur vorübergehend wäre.
Wer (Rest-) Urlaub nehmen kann sollte den nehmen, der AG kann u.U. mit Abstimmung des BR Urlaub anordnen.
Erstellt am 10.09.2008 um 10:51 Uhr von Krümel
Ihr solltet mal drüber nach denken, die BV zu Kündigen und für den Fall der Minusstunden einen Zusatz "alles unter -100 (ab -101 )Sdt. fällt zu lasten des AG".
Gruß
Krümel
Erstellt am 10.09.2008 um 10:58 Uhr von BR-Hexe
Hallo,
zum einen kann ich mich der Meinung von Konrad im Bezug auf § 615 BGB nur anschließen. Auch wir haben eine ähnliche BV, nur mit +/- 80 Stunden. Aber wir haben auch in der BV verankert, das bei Autragsrückgang, also Minderarbeit, in Absprache mit dem BR Maßnahmen ergriffen werden. Aber ich finde auch, das der BR und auch der AG schon früher hätten reagieren sollen, denn ein minus von 100 Stunden baut sich nicht innerhalb von kurzer Zeit auf, und auch der BR sollte über die Auftragslage doch informiert sein. Ist denn absehbar, das sich die Auftagslage ändert und haben BR und AG überhaupt in dieser Sache Gespräche geführt?
Urlaubsabbau geht auch nur mit Zustimmung des BR, aber wenn ihr da angekommen seid, und ein Ende nicht absehbar ist, seid ihr in einer sch... Situation.
Dann bleibt wohl nur der Antrag auf Kurzarbeit
Erstellt am 10.09.2008 um 11:01 Uhr von BR-Hexe
@krümel,
Dein Vorschalg wäre leider für die Zukunft, und eine BV zu ändern kann sich hinziehen und die alter BV wirkt nach, aber das hilft Maverick jetzt nicht weiter, zumal der AG sich wohl kaum darauf einlassen wird.
Erstellt am 10.09.2008 um 12:30 Uhr von VIONÄR
Ich frage mich am Rande nur, wie 100 Minusstunden bei Einhaltung des ArbZG wieder aufgeholt werden sollen.
Unser Konto hat einen Korridor von + 40 bis - 25, also 65 h Spielraum, mehr müsste es doch wohl wirklich nicht sein.
Wie schon von anderen angemerkt, halte auch ich ein Unterschreiten der vereinbarten Minusstundenzahl für nicht möglich, da ist dann eben Garantielohn zu zahlen.
Erstellt am 11.09.2008 um 08:34 Uhr von Maverick
Vielen Dank für eure Antworten. Heute war nochmal eine Besprechung, in der die MA aufgefordert wurden ihre geplanten Urlaube zu beantragen, damit sie aus der Resturlaubsliste raus sind. Sie können also ihren Urlaub nehmen, wann sie möchten, es werden nur Vorschläge gemacht, wann es gut wäre.
Den § 615 BGB habe ich mir angesehen und auch nach ca. 10 min in etwa verstanden. Daraus ergibt sich tatsächlich, daß der AG drauf hängen bleibt.
Die Minusstunden wieder rauszuholen wird vorraussichtlich sowieso nichts, denn ich denke durch die veränderte Auftragslage, wozu ich hier nichts sagen kann(Preiskampf am Markt, Auslandsproduktion), geht der Standort wahrscheinlich den Bach runter. Dann können wir uns mit Abfindungsverhandlungen beschäftigen.
Ich denke die angefallenen Minusstunden bleiben dann auch am AG hängen.