Zuerst ist dazu zu sagen, daß diese Unterschreitungen an einer Auftragsflaute liegen und nicht Schuld des AN sind. Wir haben eine BV, die einen Zeitrahmen +/- 100 Stunden vorgibt. In absehbarer Zeit werden die ersten Mitarbeiter an -100 Stunden angelangt sein und, wenn die Auftragslage nicht besser wird, auch darüber hinaus kommen. Was passiert dann? Bei Verschulden durch AN wird Lohn abgezogen. Aber hier ist ja da AG Schuld. Logische Konsequenz wären Entlassungen. Ich denke und hoffe aber, daß das nicht sofort passieren wird.
Es wurd auch schon gemunkelt, daß dann Urlaub abgebaut werden soll, was aber meiner Meinung nach nicht durch Anordnung geht, sondern im Ermessen des AN liegt.
Was gibt es dazu zu sagen?