Zumutbare Fahrtzeiten - Gesetzestext dazu?
Hallo Ich suche Infos oder einen Gesetzestext für zumutbare Fahrzeiten zum Arbeitspaltz für Voll-und Teilzeitmitarbeiter
Community-Antworten (1)
10.09.2008 um 00:35 Uhr
Als Richtwerte: Die Rechtsprechung - hier an vorderster Front forciert durch die Agentur für Arbeit und den von ihr praktizierten "Sperrzeiten" - geht von einer maximalen Zumutbarkeit einer Fahrzeit für die einfache Strecke von 2.5 Stunden für Vollzeitkräfte aus bzw. 2 Stunden Fahrzeit je Strecke für Teilzeitkräfte (die weniger als 6 Stunden tgl. arbeiten). Ggf. können noch besondere Umstände berücksichtigt werden - doch selbst bei einer alleinerziehenden Mutter mit schulpflichtigen Kindern war in einem Urteil 1.5 Stunden bei einer Teilzeitstelle laut Richterspruch zumutbar.
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