wertes Forum,

in unserer Firma sind verschiedene Kollegen sowohl im Inland als auch im Ausland ( china ) unterwegs. Zur zeit haben wir eine Betriebsvereinbarung die die vergutung von reise und fahrtzeiten regelt.Diese soll nun aber gekundigt werden,es ist eine "freiwillige BV" also ohne Nachwirkung.

Nun wird ein Mitarbeiter eingestellt der weil er einer "neu gegründeten Abteilung " angehört die (laut GF zur zeit ) nur aus ihm selbst besteht eine eigene BV zum tehma Vergütung von Reise und Fahrtzeiten bekommen soll.Der Sachverhalt "eigene Abteilung scheint hierbei rechtlich haltbar weil err weder Messeaufbaucrew und auch nicht fernostreisender Entwicklungsingeneur ist

Auf der anderen Seite ist klar hier soll das Günstigkeitsprinzip umgangen werden