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Betriebsvereinbarung nur für eine Person

S
Schruppfeile
Nov 2016 bearbeitet

wertes Forum,

in unserer Firma sind verschiedene Kollegen sowohl im Inland als auch im Ausland ( china ) unterwegs. Zur zeit haben wir eine Betriebsvereinbarung die die vergutung von reise und fahrtzeiten regelt.Diese soll nun aber gekundigt werden,es ist eine "freiwillige BV" also ohne Nachwirkung.

Nun wird ein Mitarbeiter eingestellt der weil er einer "neu gegründeten Abteilung " angehört die (laut GF zur zeit ) nur aus ihm selbst besteht eine eigene BV zum tehma Vergütung von Reise und Fahrtzeiten bekommen soll.Der Sachverhalt "eigene Abteilung scheint hierbei rechtlich haltbar weil err weder Messeaufbaucrew und auch nicht fernostreisender Entwicklungsingeneur ist

Auf der anderen Seite ist klar hier soll das Günstigkeitsprinzip umgangen werden

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Community-Antworten (3)

H
Harvey

13.09.2012 um 16:44 Uhr

Natürlich darf man eine BV auch nur für eine Person abschliessen.

Aber auch hier müßte es sich ja um eine freiwillige BV handeln, dann sagt doch einfach Nein.

G
gironimo

13.09.2012 um 17:25 Uhr

ist sie wirklich freiwillig? Ich kenne die BV nicht - aber Du sagst >vergutung von reise und fahrtzeiten< ????

Aber ansonsten bin ich auch der Meinung: Man kann - freiwillige BV oder nicht - NEIN sagen. Selbst wenn es eine erzwingbare BV wäre, dürfte fraglich sein, ob der AG wegen einer Person zur E-Stelle geht.

K
Kulum

13.09.2012 um 17:30 Uhr

"Auf der anderen Seite ist klar hier soll das Günstigkeitsprinzip umgangen werden"

Ich hab grad Fragezeichen in den Augen. Bist du dir sicher, dass du meinst was du geschrieben hast?

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