Erstellt am 18.05.2010 um 09:56 Uhr von Vannelle
Verwaltung - Lager anderer Ort und wahrscheinlich auch andere Tätigkeit. Das ist eigentlich dann ganz klar eine Versetzung.
Akzeptieren muß Sie es nicht fragt sich nur was der AG dann macht, wenn er für Sie keinen Job hat.......
Erstellt am 18.05.2010 um 14:21 Uhr von rkoch
> Im Arbeitsvertrag steht, dass sie ggf. andere zumutbare Tätigkeiten entsprechend
> ihrer Eignung ausführen kann.
Ich gehe davon aus, das sie diese Arbeit dann auch ausführen muss. Allerdings:
Was hat die Teilzeitkraft denn bisher gemacht? Ändert sich ihr Einkommen (von der Teilzeit abgesehen)? usw.
Grundsätzlich ist die Aussage: "das es keine Teilzeitarbeit im Verwaltungsbereich gäbe" im rechtlichen Sinne totaler Mumpitz!
Das TzBfG räumt ja gerade jedem AN ein, seine Arbeitszeit verkürzen zu dürfen und unterstellt den AGn damit, das jeder Arbeitsplatz grundsätzlich zur Teilzeit geeignet ist, es sei denn der AG kann belegen, das dieser konkrete Arbeitsplatz Teilzeitarbeit ausschließt. Dazu müsste aber die Situation gegeben sein, das eine Reduzierung der Arbeitszeit an diesem Arbeitsplatz die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Das ist eigentlich fast immer nicht der Fall.
z.B. könnte ja ein AG argumentieren, das eine Verkaufsstelle 8 Stunden besetzt sein muss und deswegen Tz-Arbeit nicht möglich ist... Mumpitz. Macht eben ein AN z.B. 5h und der AG soll sich für die restlichen drei Stunden einen anderen Tz-AN suchen (§13 TzBfG) oder die Lücke Kraft seiner Wassersuppe mit anderen AN auffüllen!
Wo es unmöglich sein soll eine Tz-Stelle im Verwaltungsbereich zu schaffen ist mir absolut nicht ersichtlich. Wer macht denn die Arbeit der Dame wenn sie ins Lager versetzt ist? Warum eignet sich ausgerechnet der Lagerarbeitsplatz zur Tz-Arbeit? Das ist doch eindeutig ein Versuch die Dame dazu zu bringen auf Tz zu verzichten!