Guten Morgen,
eine kaufmännische Teilzeitkraft soll evtl. in einer anderen Abteilung (Lager) weiterbeschäftigt werden, weil es keine Teilzeitarbeit im Verwaltungsbereich gäbe.
Frage: Ist das eine Versetzung?
Im Arbeitsvertrag steht, dass sie ggf. andere zumutbare Tätigkeiten entsprechend ihrer Eignung ausführen kann.
Muss sie als kaufmännische Angestellte eine Lagertätigkeit akzeptieren?