.... wenn die Maschine ein Schneeräumgerät ist oder ansonsten im freien steht, ja.
Ansonsten gibt es Haupt- und Nebenpflichten eines AN, die sich aus dem im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsgebiet ergeben. Bei einem Maschinenführer würde ich da eher sagen, dass Schneeräumen vor der Tür nicht dazu gehört. Das Wegfegen der Hobelspähne vor der Maschine nach der Arbeit schon eher.
Erstellt am 08.02.2013 um 10:00 Uhr von rkoch
gironimo, das Problem liegt in der Klausel "zumutbare Arbeiten".
Einem körperlich fähigen AN kann man durchaus mal das Schneeräumen zumuten (irgendwer muss es ja machen und der AG muss dazu nicht extra jemanden einstellen!), selbst wenn es nicht zu seinem grundsätzlich vereinbarten Aufgabengebiet gehört. Die Zuweisung dieser Arbeit darf nur nicht zu einer weiteren Benachteiligung führen (Lohnverlust), sie darf nicht "unbillig" sein (§106 GewO, einen Büroarbeiter abzustellen ist wahrscheinlich "unbillig", für einen Vorgesetzten ein Unding) - und es ist natürlich u.U. eine Versetzung (wesentliche Änderung der Bedingungen unter denen die Arbeit zu leisten ist).
Also IMHO für einen Maschinenbediener (Arbeiter): ja, geht - zumindest vorübergehend. u.U. könnte es unbillig sein, wenn es immer der selbe machen muss, das könnte als Schikane angesehen werden, u.U. - wenn der AN es freiwillig macht oder es vertraglich verankert wird - natürlich auch nicht. Auf jeden Fall gäbe es die Chance dass der AG das als Arbeitsverweigerung ansieht und mit Abmahnung reagiert.... und insofern würde ICH mir einen Grinsen und ihm den Gefallen tun. Letztlich werde ich als Maschinenbediener für den Job deutlich überbezahlt sein. Quasi "leicht" verdientes Geld, körperliche Arbeit sollte für einen Maschinenbediener kein Fremdwort sein.
Erstellt am 08.02.2013 um 10:04 Uhr von nicoline
rkoch,
mal umgekehrt nachgefragt, was wäre denn in diesem Fall unzumutbar?
Erstellt am 08.02.2013 um 10:42 Uhr von NoPain
Die Frage der Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit dürfte schwierig zu klären sein. Man darf bei der Beantwortung dieser Frage auch nicht die Würde desjenigen ausser acht lassen. Ich denke aber, um bei diesem Fall hier zu bleiben, es wäre unzumutbar dem Maschienenbediener anzuweisen die Toiletten zu reinigen oder eine Grundreinigung der Aufenthaltsräume durchzuführen, dafür gibt es Fachkräfte die auch die entsprechenden Impfungen haben um dabei nicht krank zu werden - bitte nicht lachen, unsere Reinigungskräfte haben alle eine Hepatitis B Impfung, hat unser Gesundheitsausschuss so mit dem AG vereinbart ;)
Aber macht ein Maschienenbediener Tätigkeiten die stets im Stehen zu vollziehen sind und er soll plötzlich gebeugt arbeiten, obwohl er zB. etwas am Rücken hat, dürfte das auch unzumutbar sein, sprich, wenn gesundheitliche Belange des AN dadurch betroffen werden würden dürfte die Unzumutbarkeit schnell erreicht werden.
Ist ein Riesenthema und kann man hier und so nicht kären. Ich denke das sind immer Einzelfälle die vor Ort geklärt werden müssen wenn man SÄMTLICHE Informationen dazu kennt, alles andere wäre mEn. Kaffesatzleserei ;)
Schneeräumen für einen Maschienenbediener dürfte aber im NORMALFALL zumutbar sein ;)
Erstellt am 08.02.2013 um 12:49 Uhr von rkoch
NoPain, Du sprichst mir aus der Seele :-)
Erstellt am 08.02.2013 um 13:40 Uhr von Bakunin
Ich würde allerdings auf eine entsprechende PSA bestehen, also Schuhwerk, Handschuhe, warme Kleidung etc.... ;-)
Erstellt am 08.02.2013 um 13:59 Uhr von rkoch
Der ;-) ist hier ausnahmsweise unangebracht.. Aber ja doch, die PSA stellt der AG, das setze ich voraus! Der AG kann kaum erwarten, dass der AN im Straßenverkehr mit entsprechender arbeitstauglicher Kleidung rumrennt. Bei uns gibt es tatsächlich einen Maschinenbediener der in Anzug, Krawatte, Designermantel und passenden Schuhen auf Arbeit kommt, andere kommen mit dem Motorad/Fahrrad und entsprechender Kluft (die sich dann natürlich zur Arbeit ihre PSA anziehen). Damit werden diese wohl kaum Schneeschippen.....
Falls doch, kann man natürlich darüber reden dass er seine Privat-Winterklamotten anzieht, aber falls nicht..... Oder er muss halt einen AN suchen, der die Schipperei mit seinen Privatklamotten freiwillig macht....
Erstellt am 08.02.2013 um 15:46 Uhr von gironimo
ehrlich gesagt - überzeugt habt ihr mich noch nicht. Ist "jede zumutbare arbeit" nicht genauso unspezifisch formuliert wie "Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten".
Kann ein AN wirklich abschätzen, welche Tätigkeiten da alles als zumutbar gelten dürfen, wenn er den Arbeitsvertrag unterschreibt? Aus meiner Sicht: eher nein.
Allein die vielen wenn und abers Eurer Beiträge (er müsste zwar aber wenn ... dann doch nicht) macht doch schon deutlich, dass nicht ohneweiteres damit gerechnet werden kann,
dass man auch mit allmöglichen Arbeiten betraut werden kann, die dem Chef gerade einfallen.
Winter fällt ja nicht vom Himmel; der AG könnte also rechtzeitig völlig entspannt einen Winterdienst organisieren.
Erstellt am 08.02.2013 um 16:28 Uhr von blackjack
@Mustafa,
#Muss ich jetzt raus und schnee raumen.
Das hätte ich, vor Unterzeichnung, den Arbeitgeber gefragt.
Erstellt am 08.02.2013 um 17:05 Uhr von Nubbel
statt ab morgens 7 uhr zu überlegen ob mustafa schnee räumen muss, wäre das schneeräumen einfacher gewesen.
gironimo, der arbeitgeber hat doch einen winterdienst organisiert.
Erstellt am 09.02.2013 um 11:21 Uhr von Kölner
@all
Mal am Rande:
Der AG tut gut daran, dem AN genauestens den Umgang mit Streumittel zu erklären...
:o)
Erstellt am 09.02.2013 um 14:36 Uhr von NoPain
@gironimo.
"jede zumutbare arbeit"
Gilt doch nicht per se sondern de jure - 242 BGB zB.. Auch nicht ex- tunc wenn es zwischenzeitlich - zB. aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist die eine oder andere Arbeit auszuführen -, da man die Zukunft schlecht einsehen kann ( Ex ante ) - ausser man hat eine Glaskugel, solls ja geben ;) De facto muss man zum gegebenen Zeitpunkt die Zumutbarkeit prüfen um ex nunc festzustellen was Ex post machbar ist ;)
ehrlich gesagt - überzeugt habt ihr mich noch nicht.
Jetzt alles klar? :))
**wegduck**
Erstellt am 09.02.2013 um 15:43 Uhr von gironimo
na dann - Helau
vielleicht fragt Mustafa morgen, ob er auch das Klo putzen muss.......