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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fehlzeitengespräche - Was darf der AG eigentlich nicht fragen bzw. worauf muss ich keine Antwort geben?

C
christine
Jan 2018 bearbeitet

Ich schreibe gerade etwas zum Thema Fehlzeitengespräche. Was darf der AG eigentlich nicht fragen bzw. worauf muss ich keine Antwort geben?

Kann mir jemand weiter helfen bzw. konkrete Quellen nennen?

4.92602

Community-Antworten (2)

P
packer

09.09.2008 um 14:11 Uhr

moin christine,

da sind schon einige gute beiträge im forum zu diesem thema. gib mal den begriff links in der suche ein... wenn du dann noch konkrete fragen hast melde dich bitte wieder :)

gruß vom packer

Z
Zuli

09.09.2008 um 19:18 Uhr

Habt Ihr die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" abonniert?? In der Ausgabe 7-8/2008 ist ein sehr interessanter Artikel zu Krankenrückkehrgesprächen und BEM. Der Tenor des Artikels geht dahin, dass mit der Änderung des §84 SGB IX im Jahr 2004 und der darin geregelten Pflicht zur Durchführung eines BEM keine Krankenrückkehrgespräche mehr geführt werden dürfen.

Irgendwo habe ich auch mal (evtl. vor 2004) gelesen, dass Krankenrückkehrgespräche nur dann geführt werden dürfen, wenn es dazu eine BV gibt.

Zuli

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