Fehlzeitengespräche - Was darf der AG eigentlich nicht fragen bzw. worauf muss ich keine Antwort geben?
Ich schreibe gerade etwas zum Thema Fehlzeitengespräche. Was darf der AG eigentlich nicht fragen bzw. worauf muss ich keine Antwort geben?
Kann mir jemand weiter helfen bzw. konkrete Quellen nennen?
Community-Antworten (2)
09.09.2008 um 14:11 Uhr
moin christine,
da sind schon einige gute beiträge im forum zu diesem thema. gib mal den begriff links in der suche ein... wenn du dann noch konkrete fragen hast melde dich bitte wieder :)
gruß vom packer
09.09.2008 um 19:18 Uhr
Habt Ihr die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" abonniert?? In der Ausgabe 7-8/2008 ist ein sehr interessanter Artikel zu Krankenrückkehrgesprächen und BEM. Der Tenor des Artikels geht dahin, dass mit der Änderung des §84 SGB IX im Jahr 2004 und der darin geregelten Pflicht zur Durchführung eines BEM keine Krankenrückkehrgespräche mehr geführt werden dürfen.
Irgendwo habe ich auch mal (evtl. vor 2004) gelesen, dass Krankenrückkehrgespräche nur dann geführt werden dürfen, wenn es dazu eine BV gibt.
Zuli
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