Fehlzeitengespräch - gesetzliche oder tarifliche Regelungen, die die Grundlagen bilden?
Gibt es gesetzliche oder tarifliche Regelungen, die die Grundlagen für Fehlzeitengespräche bilden? (Höhe der Fehlzeit, "neg. Prognose" Zumutbarkeit etc.)
Wir haben das Problem, dass unsere PL via "Rundumschlag" an alle MA mit Fehlzeiten von mehr als 1% (Ermahnung) 2% ( Emahnung und Beobachtung) oder 3% (Abmahnung) Briefe verschickte und nun poeápoe Fehlzeitengespräche führt. Es wäre hilfreich, wenn aus dem Forum Erfahrungswerte und/oder Hinweise auf Grundlagen zu erhalten wären. Besten Dank im voraus wolle1
Community-Antworten (3)
23.04.2007 um 14:13 Uhr
moin wolle,
uff... bei einem halben fehltag pro monat schon ne abmahnung? rechtlich wohl eindeutig nicht haltbar... abmahnung ist eine vorstufe zur kündigung. bei einer karnkheitsbedingten kündigung spielt aber noch viel mehr rein wie z.b. eine negative prognose des arztes und noch ein paar sachen mehr. oder hab ich da was falschverstanden?
diesen rundumschlag per brief dürfen sie natürlich auch nicht ohne euch machen. das ist klassische mitbestimmung nach 87 BetrVG...
Krankenrückkehrgespräche oder fehlzeitengespräche unterliegen natürlich auch der mitbestimmung nach dem 87er...
betriebsvereinbaren sind hier zu finden:
Nr.20,430 Personalgespräche Nr.106,354 Mitarbeitergespräche
gruß vom packer
23.04.2007 um 14:34 Uhr
@packer
Danke, Wir wurden auch, zum Teil von Koll., z.T. von der PL zu den Gespreichen gebeten. Vorherige Infos war nich! Die Briefe wurden aus dem Zeiterfassungssystem automatisch erstellt und, welch ein Spass: auch der PL hat ein Schreiben erhalten. Aber bezogen auf das Geschäftjahr betraf es die AN, die 6, 12 bzw mehr als 20 Tage fehlten in den oben dargestellten Klassen. Dargestellt wurde es als ein Anstoss zum Aufwachen (bei ca. 5% Krankenquote) Wir konnten auch rund 2/3 der Abmahnungen abwenden. Aber meine Frage zielt mehr auf die Info, unter welchen Voraussetzungen z. B. eine Neg. Prog. angenommen werden kann usw.
Mit Kollegialem Gruss wolle1
23.04.2007 um 14:51 Uhr
Eine negative Prognose wird, wie packer bereits bemerkte vom Arzt ausgesprochen, jedoch unwahrscheinlich bei Fehltagen zwischen 6 und 20 Tagen.
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