Fehlzeitengespräche - können die ausgesetzt werden?
Kann man Fehlzeitengespräche aussetzen???? Wenn ja, wo steht's?
Community-Antworten (2)
24.05.2006 um 23:48 Uhr
Hallo TK
Dem Betriebsrat steht bei der Führung von Krankengesprächen in der hier zu beurteilenden Form ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu
- Nach dieser Vorschrift hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
Gruß BMW
26.05.2006 um 00:15 Uhr
Hallo tk Gebe bitte bei Suche 5059 ein. Lies es Dir durch hat mir auch geholfen.
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