Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Direktionsrecht. Vorab eine kurze Info zu unserem Betrieb.
Wir wurden vor 2 Jahren nach Insolvenz von einem neuen Besitzer übernommen. Bedingung war, dass der Manteltarifvertrag für die keram. Industrie für ns nicht mehr gültig ist. Es wurden Lohkürzungen, Urlaubskürzung auf 25 Tage, die Steichung sozialer Leistungen usw. vereinbart. Es wurde kein Haustarif abgeschlossen.
Beim BR wurde von der GL eine Arbeitszeit von 5 x 9 Std. zur Erledigung von dringenden Aufträgen bantragt. Seit über einen Monat sagen die Meister und auch der BR, dass wir die
Aufträge nicht schaffen, wir brauchen mehr Personal. Vor 2 Monaten wurde mehrere Mitarbeiter frei gesetzt. Diese Maßnahme ist der Auslöser für das Defizit. Von GL Seite wurde
nicht reagiert, im Gegenteil es hieß immer wir sind im Soll.
Der BR hat jetzt diese Überstunden abgelehnt. Die GL hat per Direktionsrecht die 45 Std.
Woche angeordnet und jeden Mitarbeiter die Entlassung angedroht, welche nicht die
Überstunden abarbeiten.
Ist das so rechtens? Kann die GL dies so anordnen, wenn nein, welche Maßnahmen kann man dagegen unternehmen?