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Überstundenanordnung per Direktionsrecht?

D
Dussy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Direktionsrecht. Vorab eine kurze Info zu unserem Betrieb. Wir wurden vor 2 Jahren nach Insolvenz von einem neuen Besitzer übernommen. Bedingung war, dass der Manteltarifvertrag für die keram. Industrie für ns nicht mehr gültig ist. Es wurden Lohkürzungen, Urlaubskürzung auf 25 Tage, die Steichung sozialer Leistungen usw. vereinbart. Es wurde kein Haustarif abgeschlossen. Beim BR wurde von der GL eine Arbeitszeit von 5 x 9 Std. zur Erledigung von dringenden Aufträgen bantragt. Seit über einen Monat sagen die Meister und auch der BR, dass wir die Aufträge nicht schaffen, wir brauchen mehr Personal. Vor 2 Monaten wurde mehrere Mitarbeiter frei gesetzt. Diese Maßnahme ist der Auslöser für das Defizit. Von GL Seite wurde nicht reagiert, im Gegenteil es hieß immer wir sind im Soll. Der BR hat jetzt diese Überstunden abgelehnt. Die GL hat per Direktionsrecht die 45 Std. Woche angeordnet und jeden Mitarbeiter die Entlassung angedroht, welche nicht die Überstunden abarbeiten. Ist das so rechtens? Kann die GL dies so anordnen, wenn nein, welche Maßnahmen kann man dagegen unternehmen?

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Community-Antworten (3)

MS
Mr Sinister

07.09.2008 um 16:33 Uhr

Hi, Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es kein Tarifvertrag. Dan stellt sich mir die Frage, was in den Verträgen der Angestellten für eine Wochenarbeitszeit gilt. Ist der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zur Mehrarbeit verpflichtet? Wenn ja, bekommt er einen Zuschlag? Fehlt eine derartige Vereinbarung im Arbeitsvertrag, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Da der BR gemäss § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG die Überstunden abgelehnt hat, darf die GL ohne einen Ersatz dieser Entscheidung vom Arbeitsgericht diese Massnahme nicht durchführen. Unser BR hatte dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und die GL vor den Kadi gebracht. Letztendlich hat man sich auf eine "Verwarnung" geeinigt. Beim Wiederholungsfall muss eine sehr hohe Ordnungsstrafe gezahlt werden oder der GF in den Knast. Gruß Marco

U
uhu

08.09.2008 um 12:02 Uhr

@Dussy die Anordnung von Mehrarbeit unterliegt zwingend der Mitbestimmung des BR; lehnt der BR ab, kann der AG NICHT per Direktionsrecht die Anweisung für eine 45 Std.Woche erteilen; der BR kann dies per Beschlussverfahren unterbinden und ihr solltet es tun, damit euer AG es vom Gericht schriftlich bekommt, dass auch er sich an die geltenden Gesetze zu halten hat; evtl. ist sogar eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der AG Anordnung durch das Arbeitsgericht angebracht; ihr solltet euch DRINGEND anwaltliche Beratung und Unterstützung holen; abgesehen davon ist der MTV keramische Industrie ggf. sogar allgemeinverbindlich (was zu prüfen wäre) und kann vom AG nicht einfach für "ungültig" erklärt werden;

B
Benno_BRB

08.09.2008 um 13:38 Uhr

Na aber Hallo!

Moins

Ich will ja nichts sagen, aber da liegt ja wohl doch so einiges im Argen!

Ich hab da mal das Schlagwort Nachwirkung für Tarifverträge oder einzelvertragliche Regelungen oder gewerkschaftlichen Beistand oder Seminarbesuche..... usw.

Hier ist schon ganz viel schief gegangen. Dussy holt Euch professionelle Hilfe, sonst seid Ihr ganz platt!!!!

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