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Grobe Pflichtverletzung wegen Krankheit - ist es eine grobe Pflichtverletzung noch keinen WV zu bestimmenn, weil wir den Grund der Rücktritte von BRM nicht kennen?

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snaber
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich habe hier mal eine prisante frage.aber ersteinmal der sachverhalt: wir waren fünf brm.zwei davon sind seit längerer zeit krank.in dieser zeit haben haben drei br.ihr amt niedergelegt(in unterschiedlichen zeiträumen)die letzten zwei haben es nicht mal für nötig gehalten den zwei erkrankten br,s darüber zu informieren.erst eine woche später haben wir durch einen tipp eines kollegen davon erfahren. sind wir jetzt verpflichtet sofort einen WV zu bestimmen?ist dies überhaubt möglich ,da wir ja noch krank sind?ist dies eine grobe pflichtverletzung noch keinen WV bestimmenn weil wir den grund der rücktritte nicht kennen?muß eigentlich neu gewählt werden wenn die AN zahl unter 50 liegt und somit nur drei br. gebraucht werden und somit ein herunderschrumpfen auf ein br möglich wäre. wie steht es eigentlich mit der anhörung des br bei einer kündigung?

ich hoffe ihr könnt mir helfen ,vielen dank im voraus

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Community-Antworten (3)

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rolfo2

16.10.2008 um 17:00 Uhr

  1. Ja, ihr müsst sofort eine Wahl einleiten.
  2. Der Grund für den Rücktritt der BRM ist egal und kann euch nur privat interessieren, Fakt ist, sie sind zurückgetreten.
  3. Was meinst du mit der Anhörung bei Kündigung? ( Arbeitgeberseitige oder Arbeitnehmerseitige Kündigung) Bei Arbeitgeberseitiger Kündigung muss natürlich der BR gehört werden, eben der, der noch übrig ist, der bleibt auch im Amt bis neu gewählt wurde.
S
snaber

16.10.2008 um 17:54 Uhr

Hallo rolfo2 wie soll das gehen wenn wir beide noch krank sind?Hätten nicht die letzten zwei zurück getretenen br einen wv einberufen müssen, schließlich kannten sie die dadurch enstandene situation.was passiert wenn wir jetzt garnichts tun? mit der kündigung meine ich die arbeitgeberseitige.inzwischen wurden auch schon die ersten ausgesprochen, ohne anhörung.

P
packer

16.10.2008 um 19:43 Uhr

moin snaber,

der sogenannte "rumpf-BR", also ihr zwei letzten mohikaner leitet die wahl durch bestimmung des wahlvorstandes ein. solange ihr krank seid, könnt ihr natürlich nichts tun. in der zeit gibt es paktisch keinen BR bei euch, es sei denn, ihr nehmt euer amt in der krankenphase wahr (Arbeitsunfähig aber nicht Amtsunfähig!). spätestens wenn ihr wieder an der arbeit seid, wählt ihr in der nächsten sitzung erstmal einen zum BRV und einen zum Stelli un d beginnt die wahl zum neuen BR. hier könnt ihr mitglieder ernennen und auch selber mitspielen... bis zum ende der wahl seid ihr also noch BR.

es muß definitiv neu gewählt werden wenn keine ersatzmitglieder mehr nachrücken können/wollen. bei euch sind es dann nur drei BR.

der AG ist bei euch sicherlich der aufassung, daß es keinen amtierenden BR mehr gibt, also spart er sich die anhörungen... mal so geraten. ich würde mich mit dem anderen kollegen treffen (was auch, wenn du nicht bettlägrig bist, in einer krankheit geht), BRV und Stelli wählen, und die personalabteilung bzw. den AG bitten, euch mitzuteilen wann es eine anhörung gibt. ihr könnt dann jederzeit eine sondersitzung einberufen! das sollte man den kollegen schuldig sein.

deswegen kann ich das verhalten der anderen auch einfach nicht nachvollziehen. man hinterlässt mutwillig doch keine BR frei Zone der Kollegen zuliebe???

lieben gruß und gute besserung vom packer

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