Problem: Bei einer Kollegin mit unbefristetem Vertrag in der Probezeit bestanden Bedenken, ob Sie ihrer Aufgaben gewachsen ist. Der AG wollte vor allem Zeit gewinnen - und sie nicht vorsorglich in der Probezeit kündigen (nach der Probezeit wäre eine Kündigung extrem schwierig geworden). So wurde mit ihr vom AG einvernehmlich eine Aufhebung des Vertrags vereinbart und ein neuer, auf ein Jahr befristeter Vertag (moit sonst gleichen Konditionen) vereinbart. Dabei wurde nun der BR nicht einbezogen: Ist so eine einvernehmliche Vieraugenvereinbarung tatsächlich nicht mehr mitbestimmungspflichtig, obwohl es ohne die einvernehmliche Lösung nur über eine mitbestimmungspflichtes Verfahren möglich gewesen wäre, das unbefristete in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu ändern?