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Wie kann man sich gegen ein Schichtmodell wehren?

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jonny123
Jan 2018 bearbeitet

Guten tag an alle! Habe folgendes Problem: Da unser Betrieb bis obenhin mit Aufträgen ausgelastet ist, freiwillige Mehrarbeit am wochenende auch nicht mehr ausreicht (gerade in der Urlaubszeit) haben wir nun ein Schichtmodell "aufgebrummt" bekommen. Das sieht folgendermassen aus: Bei Früh- und Spätschicht gehört ab jetzt noch der Samstag dazu, bei Nachtschicht wird schon am Sonntag Abend begonnen. Also eine 6 Tage Woche! Die Mehrarbeit wird in einen Arbeitszeitkonto gesammelt und soll dann wenn eine Woche zusammengekommen ist abgefeiert werden.Meine frage dazu darf das der Arbeitgeber einfach so? und: Wie kann man sich gegen sowas wehren?

9.05509

Community-Antworten (9)

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Immie

06.09.2008 um 01:12 Uhr

@jonny123 §87 Abs1 Nr 2 und 3 Was heisst hier "aufgebrummt"...

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rainer w

06.09.2008 um 02:04 Uhr

@jonny123 Ergänzend zu Immi, was sagt euer MTV ?

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Dummbax

06.09.2008 um 16:48 Uhr

Die betreffende Branche, bzw. der dazu gehörende MTV wären ganz hilfreich

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jonny123

06.09.2008 um 17:20 Uhr

Naja aufgebrummt meint ich so.....das Schichtmodell wurde uns einfach so von unserer Geschäftsleitung vorgestellt...Also keiner fragte ob wir,die Belegschaft damit einverstanden bzw zufrieden sind. Sind sozusagen vor vollendete Tatsachen gestellt worden,das wir jetzt eine 6 Tage Woche haben. Laut unseren Betriebsrat kann man da nichts machen. Wenn wir damit nicht einverstanden sind,gehts vors Arbeitsgericht, und da würde der Arbeitgeber sowieso Recht bekommen!(sagt unser BR) Die Branche ist die Metallindustrie, zum Manteltarivvertrag kann ich wenig sagen,da ich ja nicht so fit in der Richtung bin.Danke erstmal im vorraus für die Hilfe!!!!!!

I
Immie

06.09.2008 um 21:03 Uhr

@jonny123 Na, wenn ihr einen BR habt, dann lass dir doch mal die Betriebsvereinbarung zu dem neuen Schichtmodell zeigen. Entweder euer BR hat keine Ahnung, oder aber er hat mitgespielt.

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jonny123

08.09.2008 um 03:09 Uhr

Wie ist das gemeint mit der Betriebsvereinbarung??was steht da so zb drinnen?Danke im vorraus!

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Koebes999

09.09.2008 um 17:50 Uhr

Hallo Jonny123 Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft. Verhandelt wird die BV zwischen AG und Betriebsrat. Die BV ist für beide Seiten verbindlich.

Zu deiner Sache. In §87 des Betriebsverfassungsgesetzes ist geregelt, das der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat über die Lage der Arbeitszeit.( von wann bis wann, an wievielen Tagen / Woche) Das heißt, der Arbeitgeber kann nicht einseitig über diese Sache entscheiden. Dazu ist immer eine Zustimmung des Betriebsrates erforderlich. Was eurer BR da sagt, ist absoluter Quatsch. Entweder hat er zu diesem Schichtmodell zugestimmt, dann dürfte es darüber auch einen Beschluss oder eine Betriebsvereinbarung geben, oder er ist zu bequem sich mit diesem Sachverhalt auseinander zu setzen. Besteh darauf, das er dir die BV zeigt. Und, noch einen Rat. Bei der nächsten Wahl absetzen, denn das grenzt an Unfähigkeit.

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jonny123

10.09.2008 um 09:16 Uhr

Hallo und erstmal wieder Danke für die Hilfe! Ja sicher hat unser Betriebsrat zu diesem Modell zugestimmt!! Eben mit der Aussage, wir müssen das so "hinnehmen" da es sonst vors Arbeitsgericht geht,ein Richter wahrscheinlich zugunsten für den Arbeitgeber entscheidet....das geht mir alles nicht so in den Kopf das man einfach soo zur Wochenendarbeit gezwungen wird...Da war doch mal vor Jahren dieser Wahlspruch "Samstag gehört Papa mir"??!! Gibts denn Chanchen bzw Mittel und Wege sich gegen dieses Schichtmodell zu wehren??? Zu dem gutgemeinten Rat wegen absetzen, da ist auf alle Fälle was drann!!!!!!! Wie immer Danke im vorraus!!!!!!

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Immie

10.09.2008 um 22:41 Uhr

@jonny123 Na ja, das ist immer noch nicht so ganz Richtig. Wenn BR und AG sich nicht einigen , geht es zur Einigungstelle. Dort wird dann nach einem Kompromiss gesucht. Da kann man dann immer noch Pech haben , das es anders läuft als man wollte, aber man hat alles versucht. Und nicht "ein Richter wahrscheinlich zugunsten für den Arbeitgeber entscheidet...".

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