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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub an gesetzlichen Feiertagen

E
elchi
Jan 2018 bearbeitet

Wir arbeiten in ein 5-Schichtmodell, der Schichtplan beginnt am 01.01.08 und endet am 22.12.08. In der Fertigung ist dann Betriebsruhe bzw. Weihnachtsurlaub.(verplanter Urlaub) Über dieses Schichtmodell ist auch eine BV abgeschlossen. Auf welcher rechtlichen Grundlage müssen Arbeitnehmer in der Fertigung an den gesetzlichen Feiertagen 1. und 2. Weihnachtstag und Neujahr Urlaub nehmen? Bei einen Vollkontibetrieb und einen durchgeplanten Schichtmodell ( 01.01.08 - 31.12.08 ) wäre es sicherlich etwas anderes! In den Arbeitzeitmodellen wird die tarifliche 35 Stundenwoche berücksichtigt!

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Community-Antworten (2)

A
Alexa

03.08.2008 um 21:06 Uhr

Hallo Elchi, hier schwirrt einiges durcheinander.... Schichtplan... Urlaubsplan.... und das alles ohne Grundlage (TV)?

Ich gehe davon aus, dass bei Dir der Urlaubsanspruch in einem TV (MTV) geregelt ist. Dort ist zunächst mal nach der Antwort zu suchen - oder bei der Gewerkschaft fragen!

Nach dem Bundesurlaubsgesetz wird nur für Werktage Urlaub "verbraucht". Also nicht für Sonntage und gesetzliche Feiertage.

K
Kölner

03.08.2008 um 22:17 Uhr

@Elchi Wie stelle ich mir denn das "5-Schichtmodell" vor? Und es ist kein Vollkonti-Modell?

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