Wir arbeiten in ein 5-Schichtmodell, der Schichtplan beginnt am 01.01.08 und endet am 22.12.08. In der Fertigung ist dann Betriebsruhe bzw. Weihnachtsurlaub.(verplanter Urlaub) Über dieses Schichtmodell ist auch eine BV abgeschlossen. Auf welcher rechtlichen Grundlage müssen Arbeitnehmer in der Fertigung an den gesetzlichen Feiertagen 1. und 2. Weihnachtstag und Neujahr Urlaub nehmen?
Bei einen Vollkontibetrieb und einen durchgeplanten Schichtmodell ( 01.01.08 - 31.12.08 ) wäre es sicherlich etwas anderes! In den Arbeitzeitmodellen wird die tarifliche 35 Stundenwoche berücksichtigt!