Arbeitszeit - wie ist die für innewohnende Erzieher/innen (ähnlich SOS Mütter) in Berlin geregelt?
Hallo an alle BR, wer kann mir sagen, wie die Arbeitszeitregelung für innewohnende Erzieher/innen (Erzeiher wohnt bei den Kinder und die ist auch gleich Arbeitsstelle /ähnlich SOS Mütter) in Berlin geregelt ist. Da wir nicht nach dem Arbeitszeitgesetz (fallen raus, nach & 18 Arb.ZG) geregelt werden und wir vom AG keine eindeutige Antwort erhalten, meine Frage. Wo finde ich eine Regelung/ Senatsbeschluss oder gesetzliche Grundlage über die Arbeitszeitregelung für innewohnende Erzieher/ innen.
Seebaer
Community-Antworten (5)
06.09.2008 um 15:07 Uhr
@seebaer, das Arbeitszeitgesetz darf nicht ausgehebelt werden. Der AG würde sich hierdurch strafbar machen. Auch arbeitsvertragliche Regelungen gegen das ArbZG sind rechtswidrig und damit ungültig. Was sagt denn Euer Betriebsrat hierzu? Er hätte der Regelung szustimmen müssen. Falls Ihr noch keinen habt, dann ran den Speck: BetrVG §1: "1In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. 2Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen." etc.
06.09.2008 um 20:58 Uhr
@Matze24 Ja jippie...dann schau mal §18 Abs 1 Nr 3 ArbZG
07.09.2008 um 10:58 Uhr
Hallo Matze 24,
Wir fallen unter den § 18 Abs. 3 ArbZG, dadurch haben wir eine andere Regelung. Aber welche, die muss ja trotzdem geregelt sein.
Wir haben einen BR und der kommt auch nicht weiter mit dem AG um uns eine eindeutige Aussage zu geben.
07.09.2008 um 19:36 Uhr
@seebaer Was steht denn in den Arbeitsverträgen? Und, arbeitet ihr "weisungsfrei"?
08.09.2008 um 17:39 Uhr
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 h, Eine Woche ist der Zeitraum von Montag 00:00 bis zum darauf folgenden Sonntag 24:00. werktage sind Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind.
Wir sind AN und unterliegen von weisungen.
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