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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

3-Stufenplan wird vor Unbefristung zurückgenommen

Q
Question09
Okt 2020 bearbeitet

Hallo Leute, folgender Sachverhalt:

Eine neue Abteilung wird gegründet, den ausgewählten Kolleg*Innen wurde angeboten, die Gehaltsstruktur wie folgt einzurichten:

  1. Jahr Stufe 1 Gehalt x,
  2. Jahr Stufe 2 Gehalt y
  3. Jahr Stufe 3 Gehalt Z. Nachdem die Probezeit verstrichen ist und die KollegInnen ihren Festvertrag erhalten sollten, wurde ihnen vor Unterzeichnung mitgeteilt, man hätte die Stufe 3 mit Gehalt Z ersatzlos gestrichen. Entweder die KollegInnen würden dann also die Unbefristung mit nur den ersten beiden Stufen akzeptieren, oder sie könnten wieder in ihre alten Abteilungen zurückkehren.

Zur Zeit dieser Aussage gab es allerdings noch keinen Betriebsrat und die KollegInnen haben das so akzeptiert. Im Januar 2021 würde nun jedoch die 3. Stufe starten. Haben wir als BR noch eine Möglichkeit uns für die KollegInnen einzusetzen. Mein Gefühl sagt mir, dass durch die damalige Unterzeichnung der Verträge der entspr. Kolleg*Innen keinerlei Möglichkeit besteht, hier rechtwirksam einzugreifen. Die Idee wäre nun, an den Arbeitgeber zu schreiben um die Entscheidung zu überdenken. Hat jemand eine andere Idee?? Freue mich über eure Rückmeldungen.

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

27.10.2020 um 13:08 Uhr

WAs haben die Kollegen denn damals unterschrieben? Diese Staffelung? Oder war das nur ein "Angebot" ala wir schauen dann mal, planen aber im dem 3. Jahr mit dem Gehalt Z. Nun ist aber "Krise" und Gehalt Z gibt es nicht.

Sprechen kann der BR immer mit dem AG und ihm vielleicht auch klarmachen, dass der AG beim der nächsten Umstrukturierung schwerer MA finden wird, weil er ja seine Versprechen nicht einhält.

R
RudiRadeberger

27.10.2020 um 13:18 Uhr

Da bleiben auch für mich viele Fragen offen. Wie wurde diese Staffelung seinerzeit angeboten? Schriftlich oder zwischen Tür und Angel? Durch die zwischenzeitliche Vertragsunterzeichnung wurden allerdings Fakten geschaffen, die eigentlich nicht mehr zu ändern sind.

Zusagen auf so einem sensiblen Gebiet, die später dann nicht eingehalten werden, stören natürlich das Vertrauen in den AG. Wobei ich jetzt nicht ganz glauben kann, dass er das einfach nur "mitgeteilt" hat. Unter Umständen gab es hierzu auch eine Erklärung.

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