Erstellt am 04.09.2008 um 14:24 Uhr von delvin
Die Deckelung beträgt bei uns 10 Stunden, da die gesetzliche Arbeitszeit dies so vorsieht. Allerdings sind Fahrzeiten selbstverständlich Arbeitszeiten. Da solltet Ihr hart bleiben - notfalls bis zur Einigungsstelle (die Drohung kann schon Wunder bewirken).
Erstellt am 04.09.2008 um 14:56 Uhr von w-j-l
Betriebsnorb,
gibt es keine tarifliche Regelung?
Ich kenne das Problem auch aus dem Bereich des TVöD. Auch da gilt der Grundsatz, dass Reisezeit keine Arbeitszeit ist. Man kann es trotzdem regeln, notfalls über eine Einigungsstelle.
Klar sollte auch sein, dass der erfoderliche Transport von Ausrüstung oder Material zu Kunden immer als Arbeitszeit zählen sollte.
Darüber, das die dienstliche Inanspruchnahme bei Kunden als Arbeitszeit zählt, und zwar ungedeckelt, darüber dürfte kein Zweifel bestehen. Gerade bei Messebetrieb gibt es Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz, und dafür gibt es ja auch die Ausgleichszeiträume in Bezug auf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit.
Erstellt am 04.09.2008 um 16:54 Uhr von khel
Hallo,
ich kann delvin nur beipflichten: Fahrzeit ist Arbeitszeit. So wurde das von unserer Geschäftsführung schon vor der erstmaligen Konstituierung eines Betriebsrates gehandhabt. Mittlerweile haben wir es sogar durchgesetzt, dass bei Flugreisen die Arbeitszeit schon 1 Stunde vor Abflug beginnt (wegen Check-In).
Dass das im TVöD anders ist, wundert mich. Aber in dem Bereich kenne ich mich sowieso nicht aus...
Gruß
khel
Erstellt am 04.09.2008 um 19:56 Uhr von peanuts
Hier werden aber einige Dinge in einen Topf geworfen, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben!
Reisezeit im Sinne der Vergütungspflicht und Reisezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Passive Reisezeit ist KEINE Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitgesetzes, aber trotzdem zu vergüten. In welcher Höhe, obliegt dem Verhandlungsgeschick des BRs.
Aktive Reisezeit ist Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitgesetzes und ebenfalls zu vergüten. Auf Abschläge würde ich mich nicht einlassen.
Für Messetätigkeit gilt bzgl. der Höchstarbeitszeit nichts anderes, als für jede andere Beschäftigung auch. Nur dass die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt ist.
Erstellt am 04.09.2008 um 23:24 Uhr von enes
Wie schaut es den aus wen ich auf Seminar fahre und an diesem Reisetag frei hätte.
Erstellt am 05.09.2008 um 08:27 Uhr von khel
@peanuts und/oder alle anderen Wissenden:
"...Passive Reisezeit ist KEINE Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitgesetzes, ...
..Aktive Reisezeit ist Arbeitszeit i.S.d. Arbeitszeitgesetzes ..."
Wo steht das? Ich konnte bis jetzt noch keine Quelle finden.
Bin Dir/Euch schon im Voraus für eine Antwort dankbar.
Gruß
khel
Erstellt am 05.09.2008 um 09:59 Uhr von Betriebsnorb
Danke schon einmal für die Antworten, sehr hilfreich.
Der Frage von khel an peanuts schließe ich mich an: Wo kommen die Begriffe aktive und passive Arbeitszeit her, und was ist darunter zu verstehen? Wo steht das, dass beide vergütet werden müssen? Im Arbeitszeitgesetz habe ich das jedenfalls nicht gefunden.
Erstellt am 05.09.2008 um 10:28 Uhr von andi66
@betriebsnorb
Gebe mal in deinem Browser diesen Link ein.
Von da kommst du zu einigen Seiten, die sich mit dem Thema beschäftigen.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BAGE%2086,%20261
Gruß Andi
Erstellt am 05.09.2008 um 10:50 Uhr von peanuts
"Wo kommen die Begriffe aktive und passive Arbeitszeit her"
Diese Begriffe habe ich nicht benutzt, sondern zwischen aktiver und passiver Reisezeit unterschieden.
Es empfiehlt sich, auf der BAG Seite nach neuen Urteilen/Beschlüssen zu suchen. Unter "Entscheidungen" den Suchbegriff "Dienstreise" eingeben.
Erstellt am 05.09.2008 um 12:13 Uhr von w-j-l
paenuts meint mit aktiver Reisezeit sicher die dienstliche Inanspruchnahme während der Reise, und mit passiver Reisezeit den reinen Transport zum und vom Zielort.
Im TVöD (Bund, BT-V § 44 (2)) wird auch diese s.g. "passive Reisezeit" zunächst nur bis zur Höhe der durchschnittlichen individuellen Arbeitszeit als Arbeitszeit angerechnet und vergütet. Darüberhinaus gibt es nur anteilig etwas für Vielreisende.
Wenn in einem TV etwas geregelt ist, kann man als BR nicht mehr regeln. Ich bin sogar der Ansicht, dass das möglicherweise unter die Sperrklausel des § 77 fällt, und der BR hier nicht beliebig regeln kann. Es könnte ansonsten ja u.U. ein AN (wenn er Einfluß darauf hat) bewußt die Reisezeit außerhalb seiner Arbeitszeit legen kann, damit sich seine Arbeitszeit und damit auch sein Einkommen erhöht. Das geht ggf. nicht ohne Anordnung des AGs. Wenn der AG die Reise zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum anordnet, dann ist die Zeit auch anzurechnen und ggf. zu vergüten, falls nichts anderes im TV steht.
Wir sind dem ausgewichen durch eine Regelung, dass der AG das arbeiten während der (passiven) Reisezeit anordnen kann. Damit ist sie auch anteilig zu vergüten. Die "aktive Reisezeit", also die dienstliche Inanspruchnahme ist in jedem Falle anzurechnen und zu vergüten, und zwar in voller Höhe.