Wir sind gerade dabei, mit unserer Geschäftsleitung eine neue Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitregelung zu treffen. Umstritten ist dabei die Anrechnung der Dienstreisen. Der Arbeitgeber betrachtet die An- und Abfahrt bei Dienstreisen nicht als Arbeitszeit. Sie werden pauschal mit 36 Euro vergütet, ohne dass der Stundenaufwand dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Das Modell, das wir bevorzugen sieht so aus: An- und Abfahrt = Arbeitszeit. Außerdem wünscht der Arbeitgeber eine Deckelung der Arbeitszeit bei Dienstreisen (Messen, Kundentermine) bei 8 Stunden, womit wir ebenfalls nicht einverstanden sind. Wie sieht die Rechtslage aus? Welche Regelungen sind in der Praxis üblich?