ich habe eine Frage zu Urlaubsregelungen;laut BundesUrlG.steht dem Arbeitnehmer ein Urlaub von 24 Tagen zu;der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren;aber wieviel Tage zusammenhängend zu gewähren sind steht da nicht.Wie ist das wenn kein Tarifvertrag zur Grundlage vorliegt?
Danke im Voraus, Piwi!
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