Shönen guten Tag,
ich habe eine Frage zu Urlaubsregelungen;laut BundesUrlG.steht dem Arbeitnehmer ein Urlaub von 24 Tagen zu;der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren;aber wieviel Tage zusammenhängend zu gewähren sind steht da nicht.Wie ist das wenn kein Tarifvertrag zur Grundlage vorliegt?

Danke im Voraus, Piwi!