Urlaubsansprüche ohne Tarifvertrag?
Shönen guten Tag, ich habe eine Frage zu Urlaubsregelungen;laut BundesUrlG.steht dem Arbeitnehmer ein Urlaub von 24 Tagen zu;der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren;aber wieviel Tage zusammenhängend zu gewähren sind steht da nicht.Wie ist das wenn kein Tarifvertrag zur Grundlage vorliegt?
Danke im Voraus, Piwi!
Community-Antworten (2)
01.09.2008 um 14:46 Uhr
Hallo Piwi, siehe BUrlG §7 Abs. 2 Satz 2
01.09.2008 um 15:08 Uhr
"laut BundesUrlG.steht dem Arbeitnehmer ein Urlaub von 24 Tagen zu;"
Wohlgemerkt... 24 Urlaubstage bei Beschäftigung an 6 Werktagen!
2 Wochen Urlaub müssen zusammenhängend gewährt werden.
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