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Urlaubsansprüche ohne Tarifvertrag?

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Piwi
Jan 2018 bearbeitet

Shönen guten Tag, ich habe eine Frage zu Urlaubsregelungen;laut BundesUrlG.steht dem Arbeitnehmer ein Urlaub von 24 Tagen zu;der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren;aber wieviel Tage zusammenhängend zu gewähren sind steht da nicht.Wie ist das wenn kein Tarifvertrag zur Grundlage vorliegt?

Danke im Voraus, Piwi!

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Community-Antworten (2)

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pit47

01.09.2008 um 14:46 Uhr

Hallo Piwi, siehe BUrlG §7 Abs. 2 Satz 2

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Peanuts

01.09.2008 um 15:08 Uhr

"laut BundesUrlG.steht dem Arbeitnehmer ein Urlaub von 24 Tagen zu;"

Wohlgemerkt... 24 Urlaubstage bei Beschäftigung an 6 Werktagen!

2 Wochen Urlaub müssen zusammenhängend gewährt werden.

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