Erstellt am 01.09.2008 um 12:40 Uhr von pit47
Hallo Catweezle,
wenn bei Euch die Arbeitswoche mit der Nachtschicht am Sonntag anfängt und Du bis Mittwoch krangeschrieben bist, müsstest Du am Mittwoch mit der NS wieder anfangen.
Denn der Anfang des Arbeitstages ist auf 21:30 Uhr des Vortages gelegt worden und endet dann auch entsprechend um 21:30 Uhr.
Erstellt am 01.09.2008 um 13:22 Uhr von Catweezle
OK pit47!
Soweit hab ich das verstanden...
Und was ist versicherungstechnisch, wenn ich nen Unfall zwischen 21:30 und 24:00 habe??
Krankmeldung endet doch erst um 00:00Uhr.
Da war ich also trotz AU am arbeiten...
Was sagt dann die BG dazu?
Erstellt am 01.09.2008 um 14:14 Uhr von peanuts
"und Du bis Mittwoch krangeschrieben bist, müsstest Du am Mittwoch mit der NS wieder anfangen."
Diesen Unsinn wirst Du sicherlich belegen können!
"Hätte also um 24:00 Uhr kommen sollen (offizieller Schichtbegin ist um 21:30) Ist das noch normal??"
Das ist nicht normal! Der erste Arbeitstag ist der Donnerstag und die Arbeitsaufnahme beginnt zur vereinbarten Arbeitszeit = 21.30 Uhr!
Erstellt am 01.09.2008 um 15:01 Uhr von Catweezle
Erstellt am 01.09.2008 um 15:05 Uhr von pit47
@ alle,
wir handhaben es bei uns in einem Betrieb mit Wechselschicht seit über 10 Jahren wie folgt:
Entscheidend ist, welchem Arbeitstag die Nachtschicht zugeordnet ist. Beginnt die Nachtschicht am Vortag um 22.00 Uhr oder reicht sie bis 06.00 Uhr morgens in den folgenden Tag hinein. Entsprechend endet dann die Krankschreibung im ersten Fall vor Beginn der Nachtschicht, im zweiten Fall erst nach Ablauf der Nachtschicht. Eine Analogie zwischen Kalendertag und Tag der AU-Tag sehen wir nicht, daher kommt für uns ein Beginn um 00:00 nicht in Frage. Wir sehen die Analogie Arbeitstag und AU-Tag. Der Arbeitstag endet bei uns für die Mitarbeiter in Nachtschicht morgens um 06:00 Uhr, entsprechend gilt die Krankschreibung für den Tag auch bis morgens um 06:00 Uhr.
Der MA ist natürlich ab 22:00 Uhr versichert durch die BG.
Erstellt am 01.09.2008 um 16:29 Uhr von DonJohnson
Ja, ok, bei euch wird das so gehandhabt. Also habt hr entweder eine betriebliche Übung, Abrede oder eine BV diesbezüglich. Das hilft Catweezle aber nicht wirklich. Also, nach meinem Verständnis beginnst du dann deine Arbeit tatsächlich um 00.00 Uhr, da du ab da keine AU mehr hast. Das ist aber nur meine Sichtweise, und belegen kann ich das mit keinem §. Wie wird denn das üblicher Weise bei euch gehandhabt? Es gibt doch sicherlich nicht nur diesen einen Fall...
In Zukunft sollte das vielleicht von einer BV geregelt werden. Einen ganzen Urlaubstag abzuziehen halte ich aber für falsch, da du ja einen Teil des Arbeitstages durch AU fehltest.
Erstellt am 01.09.2008 um 22:46 Uhr von peanuts
"Und nu??
Wer hat recht??"
24 Stunden unter dem Aspekt "Arbeitszeiten im Schichtdienst", explizit "Nachtschichten", waren noch nie deckungsgleich mit der Bescheinigung einer AU, die sich zweifelsfrei auf den Kalendertag bezieht.
Da die Nachtschicht "Mittwoch auf Donnerstag" ebenso zweifelsfrei dem Mittwoch zuzurechnen ist, besteht für mich kein Zweifel daran, dass ich Recht habe!