Hallo!

Wir sind als Br angesprochen worden ob die Aushilfen das gleiche recht wie die festangestellten haben in Bezug auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Zuschläge. Unser Haus hat kein Tarifvertrag(Altenheim), sondern Gehalt nach Vereinbarung. Können die Aushilfen auf das Gleichbehandelungsgesetz bestehen oder ist nur bindend ob und was im Vertrag steht?Danke!