Erstellt am 29.08.2008 um 10:20 Uhr von Werner
Wenn die Grundlage für die Sonderzahlungen der Arbeitsvertrag ist, kommt es nur auf die vertragliche Regelung an.
Erstellt am 29.08.2008 um 10:43 Uhr von BR-Hexe
Informier Dich mal bei den Kollegen/innen, was im Vertrag steht.
Das AGG ist meiner Meinung nicht anwendbar, eher schon das Teilzeit-und Befristungsgesetz. Zumindest könnte eine Teilvergütung drin sein. Stellt sich allerdings der AG quer, müßten die einzelnen MA´s ihre Rechte aufgrund des Teilzeit-und Befristungsgesetzes einklagen, aber damit wäre mit Sicherheit der Job weg, also keine Alternative.
Erstellt am 30.08.2008 um 15:02 Uhr von paula
@Neskia
wir reden aber nicht von einer Teilzeitkraft sondern von einem befristeten AN
Es gibt viele TV die nehmen befritete AN von Sonderzahlungen aus. Es wird häufig auch differenzeiert nach der Betriebszugehörigkeit. Das ist nicht "AGG-lastig" da nicht nach dem Alter geschlecht etc unterschieden wird. trotzdem gibt es inzwischen Stimmen die hier aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes Bedenken haben.