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Weihnachts- und Urlaubsgeld plus Zuschläge auch für Aushilfen?

K
Klatschmohn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir sind als Br angesprochen worden ob die Aushilfen das gleiche recht wie die festangestellten haben in Bezug auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Zuschläge. Unser Haus hat kein Tarifvertrag(Altenheim), sondern Gehalt nach Vereinbarung. Können die Aushilfen auf das Gleichbehandelungsgesetz bestehen oder ist nur bindend ob und was im Vertrag steht?Danke!

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Community-Antworten (3)

W
Werner

29.08.2008 um 12:20 Uhr

Wenn die Grundlage für die Sonderzahlungen der Arbeitsvertrag ist, kommt es nur auf die vertragliche Regelung an.

B
BR-Hexe

29.08.2008 um 12:43 Uhr

Informier Dich mal bei den Kollegen/innen, was im Vertrag steht. Das AGG ist meiner Meinung nicht anwendbar, eher schon das Teilzeit-und Befristungsgesetz. Zumindest könnte eine Teilvergütung drin sein. Stellt sich allerdings der AG quer, müßten die einzelnen MA´s ihre Rechte aufgrund des Teilzeit-und Befristungsgesetzes einklagen, aber damit wäre mit Sicherheit der Job weg, also keine Alternative.

P
paula

30.08.2008 um 17:02 Uhr

@Neskia

wir reden aber nicht von einer Teilzeitkraft sondern von einem befristeten AN

Es gibt viele TV die nehmen befritete AN von Sonderzahlungen aus. Es wird häufig auch differenzeiert nach der Betriebszugehörigkeit. Das ist nicht "AGG-lastig" da nicht nach dem Alter geschlecht etc unterschieden wird. trotzdem gibt es inzwischen Stimmen die hier aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes Bedenken haben.

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