Nachtschicht - Gibt es dazu gesetzliche Regelungen oder müssen wir hier eine BV mit der Geschäftsführung aushandeln?
Ab wann gilt eigentlich NAchtschicht. Gibt es dazu gesetzliche Regelungen oder müssen wir hier uns eine betriebsvereinbarung mit der Geschäftsführung aushandeln? Gilt es auch schon als NAchtschicht wenn von 22.00-02.00 Uhr gearbeitet wird oder erst von 22.00-06.00 Uhr oder doch schon ab 20 Uhr.
Community-Antworten (2)
26.08.2008 um 17:18 Uhr
Für die gesetzliche Regelung ist das Arbeitszeitgesetz zuständig. im § 2 steht eindeutig, von 23:00 - 06:00 Uhr.
Weiter lesen kannste hier
27.08.2008 um 23:23 Uhr
@Tester 123 "Nachtzeit" im Sinne des ArbZG ist die Zeit von 23:00 - 06:00 Uhr. in Bäckereien von 22:00 - 05:00 Uhr "Nachtarbeit" im Sinne des ArbZG verichtet der, der in dieser Zeitspanne mehr als 2 Stunden arbeitet. Tarifverträge können bessere Regelungen enthalten, z.B. TvöD: Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Nachtschicht wäre es auch, wenn man von 22:00 - 02:00 Uhr arbeitet, als Nachtarbeit gewertet werden dann allerdings nur die Stunden von 23:00 Uhr bis 02:00 Uhr.
Wenn es keinen Tarifvertrag gibt, sollte mindestens dieses in einer BV geregelt werden:
§ 6 Abs. 5 ArbZG Nacht- und Schichtarbeit
- Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
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