Rückgruppierung durch Versetzung
Hallo zusammen, bei uns wurde eine Stelle intern ausgeschrieben und hätte auch intern besetzt werden sollen. Allerdings würde der langjährige Kollege 2 Stufen rückgruppiert werden, weil die Stelle lt. AG nicht die Gleiche Eingruppierung hat. Das hat der Kollege dann abgelehnt. Nun soll die Stelle extern besetzt werden. Es gibt jedoch wahrscheinlich keine Möglichkeit, die Stelle doch intern zu besetzen. Hat jemand eine Idee. Danke euch!
Community-Antworten (6)
16.12.2024 um 11:13 Uhr
Da gibt`s keine Ideen. Entweder hochgruppieren oder extern jemanden zu dem "Preis" finden.
16.12.2024 um 12:20 Uhr
Mit der internen Ausschreibung hat der AG seine Pflicht erfüllt. Wenn er sich nicht mit dem internen Bewerber einigt, und auch sonst niemand "hier" schreit, bleibt halt nur noch die externe Besetzung.
Ich würde als Bewerber lediglich sagen: "Wenn Ihr noch wollt, Ihr habt ja meine Nr.".
Denn externe Besetzungen werden seit geraumer Zeit wieder teurer und schwieriger. Vielleicht ist das eine Erkenntnis, die bei Eurem AG immer noch nicht angekommen ist, so dass er schon bald zurückrudern muss.
16.12.2024 um 12:43 Uhr
Durch die aktuellen Entlassungswellen der Industrie, ist es gerade völlig andersherum und man kann sich externe Bewerber wieder aussuchen.
16.12.2024 um 13:05 Uhr
Es kommt eben drauf an welche Stelle man hat, auch "Industrie" würde ich jetzt nicht verallgemeinern. Bei VW muss man sich wohl gerade auf Knien anbiedern, bei Airbus und Rheinmetall kannst Du wohl halbwegs den Preis diktieren.
Und im Dienstleistungs-Sektor kommt es auch drauf an: Kaufleute für Büromanagement haben es schwer, qualifizierte Vertriebler, am besten mit komplexer Fachrichtung, können ebenfalls ihren Kurs selbst bestimmen.
Im Allgemeinen spricht man derzeit aber schon von einem Arbeitnehmermarkt. Auf der einen Seite gibt es in bestimmten Branchen Entlassungen und Insolvenzen, auf der anderen Seite wurden aber nie so viele Quereinsteiger eingestellt wie heute. Und das hat gute Gründe.
Schaut Euch doch mal die Benefits der externen Ausschreibungen an. Auch die werden nicht ohne Grund aufgebläht: Jobrad, Hansefit, betriebl. Altersvorsorge, Getränkeflatrate, Geräte-Leasing, betriebliche Gesundheitsförderung, Essensgutscheine, Kaffee-Flatrate, Obstkörbe... das alles bietet man nicht in Phasen eines Arbeitgebermarkts an.
16.12.2024 um 15:03 Uhr
Na wenn die neue Stelle schlechter eingruppiert ist dann ist es doch ganz normal, dass der AG nicht mehr bezahlen will! Umgekehrt würde der AN ja auch nicht auf die alte Vergütung bestehen.
16.12.2024 um 15:16 Uhr
Wobei der Fantasie bei der Bewerbung ja keine Grenzen gesetzt sind.
Ich finde es z.B. nicht so abwegig zu schreiben "Ich bewerbe mich unter der Voraussetzung, dass meine Eingruppierung unverändert bleibt".
Der AG kann sich dann überlegen was er daraus macht, oder ob er meint sich am Arbeitsmarkt günstiger bedienen zu können.
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