Noch eine Frage: Ein MA war 1 Woche im Auslandseinsatz. Dort war an einem Tag ein Feiertag, der in Deutschland ein normaler Werktag ist. Der Kollege hat auch während des Feiertags gearbeitet. Richten sich die Feiertagszuschläge nur nach hiesigen Feiertagen oder erhält der Kollege auch den Zuschlag, wenn im Ausland Feiertag ist, in Deutschland aber nicht?