1. Angenommen er arbeitet 5 Stunden am Ostermontag. Bekommt er diese 5 Stunden als Gutstunden oder hat er an dem Tag 2 Stunden minus gemacht?
2. Angenommen die Sollstd. sind in dem Monat bei insgesamt 140 Std. Im Ausland gibt es den Ostermontag nicht als Feiertag. Muss dann auch bei der Zeiterfassung die Sollstd. Anzahl auf 147 Std erhöht werden. Oder rechnet man trotzdem mit den 140 Sollstd.?
Vielen Dank im Voraus.