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Arbeiten im Ausland wenn in Deutschland ein Feiertag ist

N
Nele1970
Mai 2019 bearbeitet

Guten Tag, ein deutscher Arbeitnehmer, 35 Std Woche, 7 Std pro Tag von Mo-Fr, ist über Ostermontag im Ausland. Er muss Ostermontag arbeiten, da kein Feiertag. Wir in D haben frei.

  1. Angenommen er arbeitet 5 Stunden am Ostermontag. Bekommt er diese 5 Stunden als Gutstunden oder hat er an dem Tag 2 Stunden minus gemacht?
  2. Angenommen die Sollstd. sind in dem Monat bei insgesamt 140 Std. Im Ausland gibt es den Ostermontag nicht als Feiertag. Muss dann auch bei der Zeiterfassung die Sollstd. Anzahl auf 147 Std erhöht werden. Oder rechnet man trotzdem mit den 140 Sollstd.? Vielen Dank im Voraus.
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Community-Antworten (1)

D
DummerHund

05.05.2019 um 12:45 Uhr

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/entgeltfortzahlung-bei-landes-und-auslaendischen-feiertagen_76_175664.html

Hier ist der letzte Absatz für deine Frage maßgebend. Einzigst die Verpflegungspauschale richtet sich dann nach dem jeweils ausländischem Land.

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